Bad Berleburg. Die Stadt wird mit ihren Vorrangzonen mehr Windkraftflächen ausweisen, als die Bezirksregierung in ihrer Regionalplanung vorsieht.

Die Stadt Bad Berleburg hat ihre Windkraftvorrangzonenplanung abgeschlossen und die Unterlagen zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die hatte bis zuletzt noch ein Paar Anmerkungen zur Planung gemacht. Bei der finalen Abstimmung im Stadtrat am Montag gab es dennoch eine kontroverse Diskussion und viele Gegenstimmen.

Mancher Kommunalpolitiker hat sich beim Blick auf die Karten verwundert die Augen gerieben. Inzwischen ist der Entwurf des Regionalplans zum Thema Windkraft veröffentlicht worden. Die Bezirksregierung in Arnsberg weist dabei deutlich weniger Flächen für Erneuerbare Energien im Stadtgebiet von Bad Berleburg aus als die Stadt bei ihrer Vorrangzonenplanung. Das wird deutlich, wenn man die beiden Karten übereinanderlegt.

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Insgesamt will die Stadt Bad Berleburg zwölf Windkraft-Vorrangzonen auf einer Fläche von 2175,5 Hektar für Windkraft ausweisen. Das entspricht rund 7,8 Prozent der gesamten kommunalen Fläche und ist damit auch deutlich mehr, als das Land fordert. Dies hat den Hintergrund, dass man in der Kürze der Zeit, die noch bis zum Jahresende bleibt, auf jeden Fall juristische Argumente entkräften wollte, dass man eine Verhinderungsplanung betreibe und auch bereits berücksichtigte, dass eine Stadt mit einer so großen Fläche und gleichzeitig dünnen Besiedlung einen größeren Anteil an der Energiewende tragen müsse als kleinere und dichter besiedelte Kommunen. Kurzum, es ging um Geschwindigkeit und Rechtssicherheit.

Bad Berleburg Windkraft Flächen. Drei Vorrangzonen rund um Wunderthausen, die ebenfalls nicht im Regionalplanentwurf auftauchen, fehlen in dieser Grafik. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Bad Berleburg Windkraft Flächen. Drei Vorrangzonen rund um Wunderthausen, die ebenfalls nicht im Regionalplanentwurf auftauchen, fehlen in dieser Grafik. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Dass diese Planungen nun aber deutlich geräumiger ausfallen als der befürchtete Regionalplan, ficht den CDU-Fraktionsvorsitzenden Martin Schneider nicht an. „Wir haben in der letzten Plenarwoche eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Ich stehe noch immer dazu“, sagt Schneider. Für die CDU ist der Teilflächennutzungsplan Windkraft das einzige Mittel, um noch steuernd eingreifen zu können. Das stützt auch die UWG-Fraktionsvorsitzende Marion Linde: „Wir werden wütend und traurig der Vorlage zustimmen.“ Linde appellierte noch einmal an alle Grundstückeigentümer, nicht auf ihren Geldbeutel zu schauen. Susanne Bald (Bündnis90/Die Grünen) freute sich, dass „sich die Sorge zerstreut, dass die Bezirksregierung unkooperativ ist“.

Sorge um Rechtsgültigkeit

Lob und Kritik kamen von der SPD. Deren Fraktionsvorsitzende Iris Gerstmann äußerte sich bewundernd: „Hut ab vor der, durch den Rat beauftragten und danach geleisteten Arbeit der Fachabteilung!“ Gerstmann hat beim Blick auf den FNP und die Regionalplanung aber Sorgen: „Allerdings scheint uns, dass möglicherweise durch diesen FNP am Ende des Weges mehr Flächen für die Windenergie zur Verfügung stehen werden, bzw. einige Anlagen mehr gebaut werden, als von der Mehrheit dieses Rates durch die Verabschiedung dieses Planes gewollt und erhofft.“ Gerstmann kritisierte deshalb erneut, dass die Arbeiten am FNP viel Personal gebunden und Kosten verursacht haben. Ihr Fraktionskollege Bernd Weide befürchtet zudem, das im Regionalplan Flächen berücksichtig werden, die die Stadt nicht ausweisen will und umgekehrt am Ende die Summe aus beiden Flächenvorgaben „mehr Anlagen und damit mehr Wildwuchs“ ermöglicht, als erhofft. Außerdem sorgt sich die SPD darum, dass Windkraftprojektierer aufgrund der unterschiedlichen Angaben ihr Baurecht einklagen könnten. Michael Sittler wollte zudem wissen, ob die Berleburger Planungen dann im Regionalplan eine Berücksichtigung finden und es bis zur endgültigen Rechtskraft des FNP auch eine Verhinderungswirkung gebe, falls jemand außerhalb der Flächen plane.

Rückstellungen möglich

Dies bestätigten sowohl der Dezernent Christoph Koch als auch Planer Uwe Meyer. Die Stadt Bad Berleburg und der Kreis könnten bis zum 31. Januar 2024 Anlagenplanungen außerhalb der Vorrangzonen das Einvernehmen versagen und eine Rückstellung beantragen. Das habe man auch bereits getan und der Kreis als Baugenehmigungsbehörde habe dies auch berücksichtigt.

Am Ende stimmten nur die SPD und Torsten Fischer (parteilos) gegen die Verwaltungsvorlage zu den Vorrangzonenplänen. Ulrich Dienst (SPD) enthielt sich.