Bad Berleburg. Der Rat hat zugestimmt, jetzt müssen die Vorrangzonen noch genehmigt werden. Warum es trotzdem Sorgen gibt, zeigt die Debatte.
Die Planung der Windkraftvorrangzonen für Bad Berleburg ist abgeschlossen. Am Montag gab es eine breite Mehrheit im Bad Berleburger Stadtrat für den amtlich formulierten „Sachlichen Teilflächennutzungsplan“, der 2175,5 Hektar der Stadtfläche als potenzielle Windkraftstandorte ausweisen soll. Umgerechnet sind das knapp 8 Prozent des Stadtgebietes. Allerdings ist der Plan damit noch nicht rechtskräftig. Diese Entscheidung muss jetzt die Bezirksregierung in Arnsberg treffen.
Bis zuletzt hatte die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Erndtebrücker Planer Uwe Meyer und dem Fachanwalt Dr. Martin Schröder aus Münster an dem Entwurf gearbeitet. „An der Plankarte hat sich nichts geändert“, aber noch in der vergangenen Woche eine Begründung für eine Fläche verändert, wie Baudezernent Christoph Koch in der Sitzung erläuterte.
Lob von der CDU/ Kritik von der SPD
Lob für die Arbeit erhielt die Verwaltung vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Martin Schneider, der auch die politische Diskussion über die letzten zwei Jahre zwischen SPD und CDU aufs Korn nahm.
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Die SPD hatte die Planung von Anfang an kritisiert, weil sie davon ausgegangen war, dass man das Verfahren nicht mehr rechtssicher abschließen können werde. Und solle er doch Rechtsgültigkeit erlangen, werde er vermutlich durch eine Regionalplanung auf Ebene der Bezirksregierung ersetzt. Vor diesem Hintergrund könne man die Verwaltungsressourcen und das Geld sparen.
Dazu äußerte sich Schneider wie folgt: „Es war genau richtig – und rechtssicher auch gar nicht anders handhabbar – sich hierzu nicht von Eigentumsverhältnissen oder Projektiererwünschen beeinflussen zu lassen, sondern völlig neutral die jeweiligen Kriterien-Schablonen auf das gesamte Stadtgebiet zu legen und die dann entstandenen Räume auszuwerten. Dass dies in der kurzen Zeit - die uns für dieses Verfahren zur Verfügung stand - gelingen würde, wurde zu Beginn des Verfahrens immer wieder CDU-Fraktion angezweifelt. Umso mehr heute unser Dank und unser Lob für die fristgerechte umfangreiche Arbeit. Mit dem heutigen Feststellungsbeschluss legen wir nun die Grundlage dafür, dass unser Stadtgebiet nicht komplett und unkontrolliert mit Windenergieanlagen übersät wird. Dass die vor Ort agierenden Investoren gerne noch mehr Windkraftanlagen bauen wollten und bereits weitaus mehr Flächen im Visier hatten, konnte man aus verschiedenen Pressemitteilungen deutlich vernehmen. Eine Einflussnahme der Stadt Bad Berleburg auf deren Genehmigung wäre nahezu null, wenn wir nicht dieses FNP-Verfahren durchgezogen hätten.“
Das unterstützte auch Wolfgang Völker von der FDP: „Ich bin froh, dass wir diesen Weg gegangen sind“.
So lief die Abstimmung
Die anderen Stadtverordneten von UWG, AfD, Grünen, Linkspartei äußerten sich nicht.
Die Vorrangzonenplanung wurde mit 21 Stimmen von CDU, UWG, AfD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht. Die neun Stadtverordneten von SPD und Linkspartei enthielten sich.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Schneider wagte aber auch eine Blick in die Zukunft zum Thema Regionalplanung: „Mit dieser fristgerechten Beantragung geben wir uns die Möglichkeit über Februar 2024 hinaus, bis zum Wirksamwerden der Regionalplanung, eine Steuerungsmöglichkeit für den Windkraftausbau zu behalten. Wir hoffen dazu auf eine schnellstmögliche positive Entscheidung aus Arnsberg, auch wenn es von dort vielleicht noch zu marginalen Anforderungen zur Nachbesserung kommen könnte. Wir gehen weiter davon aus, dass unsere Planung dann als Grundlage von Bad Berleburg für den künftigen Regionalplan einfließen wird. Im Landesentwicklungsplan NRW ist dies entsprechend so vorgesehen. Dort heißt es unter anderem im Grundsatz 10.2-9, dass geeignete kommunale Windkraftplanungen zu prüfen und in der Regionalplanung zu berücksichtigen sind.“
Probleme in Arnsberg
Bernd Weide von der SPD widerspricht dem in einem Gespräch mit der Redaktion. Der Regionalrat in Arnsberg habe eine Entscheidung zu diesem Thema verschoben, weil dort noch nicht rechtssicher geklärt sei, ob und wie die Flächennutzungspläne der Kommunen in eine Regionalplan übernommen werden könnten. Das bestätigte der Regionalrat am Montag auch gegenüber dieser Zeitung.