Bad Berleburg. 7,8 Prozent der Gesamtfläche will Bad Berleburg für Windkraft ausweisen. Damit liegt der Wert über den 2,13 Prozent des Regierungsbezirks.

Geht es nach der Stadt Bad Berleburg, sollen 7,8 Prozent des Gesamtgebiets als Konzentrationszonen für den Ausbau der Windenergie ausweisen. Das ist höher als die 1,8 Prozent, die als Vorgabe für das Land NRW gelten – oder die 2,13 Prozent, die für die Planungsregionen Arnsberg gelten. Woher kommen also die 7,8 Prozent?

So starr könne man diese Vorgaben für Land und Regierungsbezirk jedenfalls nicht auf die Kommune Bad Berleburg übertragen, machen Bürgermeister Bernd Fuhrmann, Beigeordneter Volker Sonneborn und Dezernent Christoph Koch sowie Planer Uwe Meyer deutlich. Vielmehr müsse jede Kommune mit ihren eigenen Rahmenbedingungen individuell für die Planung betrachtet werden. Erledigt eine Kommune das nicht selbst, wird dies von der Bezirksregierung stellvertretend übernommen. „Unser Aufstellungsbeschluss für eine neue Planung vom 28. März des vergangenen Jahres war da mit Blick auf das Habeck’sche Osterpaket sehr vorausschauend“, macht Koch deutlich. Denn Bad Berleburg will die Steuerung der Entwicklung hin zu erneuerbaren Energien in den eigenen Händen behalten.

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Bad Berleburg habe dabei ganz besondere und andere Rahmenbedingungen als andere Kommunen. So gibt es hier zum Beispiel ein ganz anderes Flächenpotenzial als zum Beispiel in dichter besiedelten Gebieten oder Großstädten. Dies ist nur einer der Faktoren, der bei der Planung für Bad Berleburg berücksichtigt werden muss: „Ziel der Planungen in der Abwägung war insbesondere, die Betroffenheit der einzelnen Ortschaften weitgehend zu berücksichtigen. Insofern wurde ein Mindestabstand zum Innenbereich von 1000 Metern bis zum Turm einer Windenergieanlage gewählt.

Zudem konnte der Umfassungsgrad bei allen Ortschaften (inkl. Christianseck als baurechtliche Streusiedlung) auf maximal 150 Grad begrenzt werden. Mit einer Fläche von rund 2160 Hektar wird der Windenergie im Stadtgebiet im Rahmen einer Positivplanung substanziell ausreichend Raum gegeben und die Energiewende mit erneuerbaren Energien vorangetrieben. Die im LANUV(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz)-Gutachten angesetzte maximale Obergrenze von 15 Prozent eines Gemeindegebietes wird dabei deutlich unterschritten“, heißt es dazu mit Blick auf die 7,8 Prozent in Bad Berleburg in der Sitzungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung, in der der Entwurf am 17. April besprochen werden soll.

Umfangreicher Kriterienkatalog

„Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV ist ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiert und Ausschlussflächen definiert.

Ausgenommen sind etwa Siedlungsbereiche und die direkte Umgebung von Einzelwohnhäusern im Freiraum mit Abständen von 700 Metern (Innenbereich) und 500 Metern (Außenbereich). Auch werden Bereiche mit großer Hangneigung oder schlechten Windverhältnissen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Windanlagen nicht erwarten lassen, nicht berücksichtigt“, wird es in der Vorlage definiert.

Windkraft in Bad Berleburg
Windkraft in Bad Berleburg © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

„Insgesamt stellt das LANUV ein landesweites Gesamtpotenzial der Flächen für die Windenergienutzung von 126.249 Hektar beziehungsweise 3,7 Prozent der Landesfläche fest. Für eine gerechte Verteilung auf die Planungsregion sind zwei Aspekte leitend: Zum einen soll keine Planungsregion mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen (bei u.a. Planung 700 Metern Abstand zum Innenbereich) für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Zum anderen soll nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergievorgehalten werden müssen“, heißt es dort weiter. Aktuell rechne der Kreis Siegen-Wittgenstein nach Einschätzung der Regionalplanungsbehörde auf Basis des derzeitigen Erarbeitungsentwurfes des Teilregionalplanes für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein in diesem Gebiet mit einer Ausweisung von rund 7600 Hektar, wovon im Märkischen Kreis aufgrund der Struktur und Topographie voraussichtlich kaum Gebiete zum Tragen kommen werden könnten.

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Übrigens sollen die vorgesehenen Flächen auch über 2027 hinaus, wenn kommunaler Konzentrationszonen wird qua Gesetz aufgehoben werden sollen, bestehen bleiben, versichert die Bad Berleburger Verwaltung – solange sich nichts an dem Flächenziel durch die Regionalplanung ändert.

KOMMENTAR:

Kommentar von Redakteurin Lisa Klaus
Kommentar von Redakteurin Lisa Klaus © WP | WP

Warum sollen wir unseren Wald mit Windenergieanlagen verschandeln, nur weil wir den Platz dafür haben? Warum sollen wir mehr Anlagen auf uns nehmen, um den dafür fehlenden Platz woanders zu kompensieren? Hin und wieder hört man solche Fragen, wenn es um die Zuweisung von Konzentrationszonen geht. Erneuerbare Energien ja, aber doch bitte nicht hier. Wo denn dann, frage ich mich da. Den Wald macht es nicht schöner, das ist schon klar.

Aber ganz abgesehen von der Frage, ob der Wittgensteiner Wald wirklich echter Wald oder zu großen Teilen eher eine Holzfarm ist – warum sollen wir nicht für die nachhaltige Energiegewinnung auch für andere Regionen, die diese Möglichkeit weniger haben, die Verantwortung übernehmen? Immerhin hat das Ruhrgebiet das lange Zeit anders herum mit seinen Kohlekraftwerken für uns getan. Der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energien ist nicht bequem oder angenehm – wer glaubt, dass das schon irgendwie klappt, indem alles so bleibt wie bisher, ist in meinen Augen ziemlich naiv. Die einzige Alternative – nichts tun und alles so lassen wie bisher – macht den Wald auch nicht schöner. Im Gegenteil: Geben wir die Verantwortung ab und lassen uns vom Klimawandel überrollen, leben wir bald in einer Savanne.