Bad Berleburg. Wenn Windräder gebaut werden, landen Millionen für Ausgleichsmaßnahmen beim Kreis. Politik sorgt sich um Geld für Bad Berleburg.
Das Zauberwort heißt „Ersatzgelder“. Für jedes Windrad, dass in Bad Berleburg errichtet wird, fließen hohe fünf- bis sechsstellige Summen an Ersatzgeldern, mit denen andernorts Maßnahmen bezahlt werden, die den schweren Eingriff in die Natur durch den Windradbau ausgleichen sollen. Die CDU-Fraktion im Bad Berleburger Stadtrat will sicherstellen, dass diese Ersatzgelder möglichst auch in Bad Berleburg und nicht in anderen Kommunen des Kreises eingesetzt werden. In einem Strategiepapier fordert die CDU die Stadtverwaltung auf, Pläne dafür zu machen, wo diese Gelder eingesetzt werden könnten. Einen vergleichbaren Vorstoß hatte die SPD-Fraktion bereits im April 2022 gestellt.
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Stadt hat Pläne in der Schublade
Auf Nachfrage teilt der Zuständige Dezernent Christoph Koch dieser Zeitung mit, dass man bereits Vorsorge getroffen habe: „Die Stadt Bad Berleburg hat schon etliche Vorschläge bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises eingereicht, um die bisherigen Gelder ortsnah einzusetzen. Hierzu zählt insbesondere auch der Bereich der Odeborn-Renaturierung über die Wasserrahmenrichtlinie. Neben den kurzfristig angedachten Maßnahmen zur Odeborn-Renaturierung sind noch weitere Maßnahmen auch auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie im Artenschutz denkbar.“
Unter diesen Voraussetzungen fließt Ersatzgeld
Beim Kreis Siegen-Wittgenstein hat diese Zeitung nachgehakt, ob man in Siegen sagen kann, welche Summe an Ersatzgeldern für den Windkraftausbau in Bad Berleburg bzw. Wittgenstein zu erwarten ist?
„Nein, das ist generell nicht möglich“, sagt der zuständige Umweltdezernent Arno Wied und erläutert die rechtliche Grundlage: „Allgemein ist zu berücksichtigen, dass die Zahlung von Ersatzgeld nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Betracht kommt, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft nicht in anderer Weise ausgeglichen werden können. Bei Windenergieanlagen greift eine besondere Regelung des Landesnaturschutzgesetzes NRW, nach der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- und Turmbauten von mehr als 20 Metern Höhe in der Regel nicht ausgleich- oder ersetzbar sind und für die deswegen ein Ersatzgeld zu zahlen ist. Die Regelungen zur Bemessung des je Windenergieanlage zu zahlenden Ersatzgeldes finden sich im sogenannten Windenergieerlass.“
Arno Wied rechnet mit Millionen
Aber Wied kann eine Schätzung liefern: „Überschlägig könne angenommen werden, dass je Windenergieanlage in der derzeit üblichen Bauart (Nabenhöhe 150 bis 175 Meter, Gesamthöhe 200 bis 250 Meter) ein Ersatzgeld in Höhe von rund 100.000 Euro zu zahlen ist. Angesichts der Vielzahl der derzeit laufenden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen kann somit davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Jahren bei der Unteren Naturschutzbehörde Ersatzgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro zur Verfügung stehen werden.“
Begehrlichkeiten bei Nachbarkommunen
Das weckt Begehrlichkeiten auch in Nachbarkommunen, denn diese Gelder müssen nicht zwingend nur in Bad Berleburg verwendet werden: „Die Ersatzgelder sind im Zuständigkeitsgebiet der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde, hier also im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein, einzusetzen. Daher ist es möglich, dass in einzelnen Kommunen anfallende Ersatzgelder auch in anderen Kommunen für geeignete Maßnahmen eingesetzt werden. Die Untere Naturschutzbehörde wird aber versuchen, die Ersatzgelder so nah wie möglich an dem Ort, an dem der Eingriff, also die Errichtung der Windenergieanlage, stattgefunden hat, zu verwenden. Hierbei berücksichtigt sie gerne Vorschläge der jeweiligen Kommunen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes Ersatzgelder nur für einen bestimmten Kreis von Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.“