Siegen-Wittgenstein/Bad Berleburg. Neben dem Impfzentrum für Wittgenstein und das Nordsiegerland stehen auch Praxen in Erndtebrück und Bad Laasphe im Konzept.
Jetzt ist es bestätigt: Die ehemalige Salzmannschule in Bad Berleburg könnte zur zweiten Impfstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein werden. Die Betonung liegt aber auf „könnte“. Denn noch ist nicht geklärt, wie die Vorgaben des Landes genau aussehen.
Das geht aus einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom Freitagnachmittag hervor. In Siegen hat man sich, wie angekündigt, auf erweitertes Impfkonzept verständigt, das neben dem Impfzentrum in Siegen-Eiserfeld auch die Zweigstelle in Wittgenstein sowie zusätzliche fünf Impf-Schwerpunktpraxen vorsieht.
Auch Bad Laasphe und Erndtebrück im Rennen
Landrat Andreas Müller stand in den letzten Tagen mit den Bürgermeistern im Austausch über das Gesamtkonzept, heißt es weiter. Dabei habe der Kreis auch um Vorschläge für mögliche Schwerpunktpraxen gebeten. Diese sollen in Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Kreuztal und Netphen angesiedelt werden. Laut Kreis stehen, die Praxen auch bereits fest. Sollte aber schon bald das Impfen in Hausarztpraxen möglich sein, könnte das Konzept des Kreises, das erst zum 1. April greifen soll, von der allgemeinen Entwicklung überholt werden.
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„Nach den Ergebnissen des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch sind wir allerdings nicht sicher, ob dieses Konzept am Ende auch wirklich so umgesetzt werden wird“, bleibt Andreas Müller vorsichtig: „Wenn die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten vereinbaren, dass ab Ende März, Anfang April die Hausärzte in die Corona-Schutzimpfungen einbezogen werden sollen, wären die Vorgaben des Landes von Montag schon wieder überholt“, so der Landrat.
Offene Fragen
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Bereits am Dienstag hatte der Kreis damit begonnen, die Vorgaben des Landes vom Montag in ein Konzept zu überführen. Noch offene Fragen wie z.B. das Anmeldeprozedere für Impfungen in Schwerpunktpraxen oder das ärztliche Personal für die Impfstelle in Wittgenstein sollten in den nächsten Tagen auch in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Landesregierung geklärt werden.
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Keine 24 Stunden später fehlt den Beteiligten hierfür aber quasi die Grundlage. Mit dem von Bund-Länder-Gipfel beschlossenen flächendeckenden Einstieg der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne wäre das alles nicht mehr nötig.
Thema Schnelltests
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Zu diesen Fragen steht die Kreisverwaltung genauso im Austausch mit dem Land wie beim Thema Schnelltests. Personen, die keine Corona-Symptome haben, steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest zu. Hierfür wird der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten übernehmen – so die Beschlusslage nach dem Bund-Länder-Gipfel. Offen geblieben ist aber, wie dies organisatorisch umgesetzt werden soll, welche Mindestanforderungen die Testanbieter erfüllen müssen und wann die ersten kostenlosen Tests tatsächlich vor Ort möglich sein werden.
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Um weiter handeln zu können, hofft der Landrat auf schnelle, konkrete und praxisnahe Vorgaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind jetzt auf die weiteren Vorgaben und Klarstellungen aus Düsseldorf angewiesen“, so Andreas Müller.
Meldepflicht für positive Selbsttests
Ab dem heutigen Samstag, 6. März 2021, sind im Einzelhandel Corona-Selbsttests verfügbar.
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Positive Ergebnisse dieser Schnelltests sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und müssen dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt werden.
Personen, die Siegen-Wittgenstein leben, können die Meldung entweder online über ein Online-Formular (https://portal.siegen-wittgenstein.de/formsolutionsservice/call/51) auf der Webseite des Kreises (www.siegen-wittgenstein.de/corona) oder über die Corona-Hotline (0271 333-1120) vornehmen.