Feudingen/Siegen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Vorprüfung eingeleitet, ob der Feudinger Arzt, der eigenmächtig geimpft hat, strafrechtlich gehandelt hat.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Siegen den Feudinger Arzt Frank Leyener sowie die zwei weiteren Ärzte aus dem Kreis, bei denen Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung von übrig gebliebenen Impfdosen aufgefallen waren, auf dem Zettel. Aber so brisant, wie es zunächst klingt, ist die Sachlage derzeit nicht. Es handele sich zunächst nur um eine Vorprüfung, die in dieser Art üblich ist, wenn ein strafrechtlich fragwürdiger Fall an die Öffentlichkeit kommt, erklärt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss.
„Wenn wir einen solchen Fall der Presse entnehmen, müssen wir dem nachgehen – wir können dann nicht so tun als hätten wir die Artikel nicht gelesen“, erklärt von Grotthuss auf Nachfrage dieser Redaktion. Es handele sich derzeit um eine reine Vorprüfung, die noch ganz am Anfang stehe und ganz normal sei. „Wir müssen jetzt prüfen, welche Befugnisse die Ärzte in Bezug auf die Impfdosen vom Arbeitgeber hatten, ob die Verwendung erlaubt und vom Arbeitgeber gedeckt gewesen ist“, macht von Grotthuss klar.
Zustand der Impffläschchen entscheidend
Auch sei entscheidend, ob bei der Impfung angebrochene oder neue Impfdosen verwendet wurden. „Je nachdem müsste man die Sachlage anders behandeln“, so von Grotthuss.Diese Hintergründe müssten abgeklärt werden, erst dann könne beurteilt werden, ob die Ärzte strafrechtlich gehandelt haben.
Die drei Ärzte aus Siegen-Wittgenstein, darunter der Feudinger Arzt Frank Leyener, waren in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, nachdem ihnen von der Kassenärztliche Vereinigung die Tätigkeit als Impfärzte entzogen wurde – sie sollen auf verschiedene Art und Weise gegen die Impfpriorisierung verstoßen haben und dürfen nun nicht mehr impfen.
Der Fall
Laut dem Leiter des Siegener Impfzentrums Dr. Thomas Gehrke habe der Hausarzt Frank Leyener im Dezember mehrere Impfstoff-Einheiten mehrere Impfstoff-Einheiten, teilweise verschlossen, nach einer Impfung in einem Seniorenheim mitgenommen. Diese Impfdosen habe er dann in seiner eigenen Praxis eigenmächtig seinen Patienten geimpft und damit auch gegen die Impfpriorisierung verstoßen.
Die höchste Priorität haben laut dem Land NRW über 80-Jährige Menschen sowie Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. Leyener soll in seiner Praxis aber auch jüngere Menschen geimpft haben, auch einen Jugendlichen, der laut Impfpriorisierung zunächst noch nicht für die Impfung vorgesehen ist.