Siegen. In Siegen bekommt die Ü80-Gruppe die zweite Corona-Impfung. Weitere Berufsgruppen werden immunisiert. Das Zentrum weitet die Öffnungszeiten aus.

Ab Montag, 1. März beginnt ein neuer Abschnitt in der Arbeit des Impfzentrums des Kreises Siegen-Wittgenstein. Vor drei Wochen hat das Impfzentrum an der Eiserfelder Straße in Siegenseine Arbeit aufgenommen.

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Damit erhalten ab Montag, 1. März, die ersten über 80-Jährigen ihre Zweitimpfung. Zugleich wird dem Kreis mehr Impfstoff von BioNTech/Pfizer zugeteilt, so dass auch zusätzliche Termine für Erstimpfungen vergeben werden können. Diese sind aktuell auch schon über www.116117.de bzw. die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 0800/11611702 buchbar.

AstraZeneca-Impfstoff für Mitarbeiter

Vor diesem Hintergrund plant das Impfzentrum ab Montag mit bis zu 240 Erstimpfungen für über 80-Jährige pro Tag, hinzukommen rund 170 Zweitimpfungen. Außerdem beginnt bzw. geht parallel die Impfung von speziellen Berufs- bzw. Personengruppen, etwa aus der ambulanten Pflege, dem Rettungsdienst oder von Mitarbeitenden von Dienstleistern im Umfeld von stationären Pflegeeinrichtungen – überwiegend mit dem Impfstoff von AstraZeneca – weiter.

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Für diese Personen ist der Donnerstag komplett reserviert. Aber auch an den anderen Tagen finden Impfungen für diese Zielgruppen statt. Unterm Strich rechnet das Impfzentrum ab Montag mit bis zu 500 Impfungen täglich. Um diese bewältigen zu können, werden auch die Öffnungszeiten des Impfzentrums ausgeweitet. Impfungen finden künftig montags bis sonntags von 8 bis 20 Uhr statt.

Siegen: Impfungen für Lehrer und Erzieher

Seit Freitag, 26. Februar, können auch Personen, die aus medizinischen Gründen vorzeitig geimpft werden möchten, entsprechende Anträge beim Kreis Siegen-Wittgenstein stellen. Zudem sollen grundsätzlich ab Montag, 8. März, auch Impfungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher möglich sein. Allerdings hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt, Details zu diesen Impfungen in einem weiteren Erlass regeln zu wollen.

Dieser wird für die nächsten Tage erwartet und wird dann auch festlegen, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden. Wer also jetzt einen Antrag auf vorzeitige Impfung stellt, darf nicht davon ausgehen, dass er auch bereits in den nächsten Tagen einen Impftermin erhalten wird.

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