Bad Berleburg/Arfeld. Die Entscheidung kommt überraschend. Vier Windräder am Prenzenberger Kopf bei Arfeld sind genehmigt
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat am Mittwoch die Genehmigung zur Errichtung von vier Windkraftanlagen im Bereich Prenzenberger Kopf/Ohrenbach erteilt. Der Antrag war von der Eder Energy GmbH & Co. KG, einer Tochter der Bad Laaspher Wittgenstein New Energy, gestellt worden. Für diese Genehmigung im „vereinfachten Verfahren“ ersetzt der Kreis das bislang versagte Einvernehmen der Stadt Bad Berleburg.
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In einer Pressekonferenz im kleinen Kreishaus in Bad Berleburg erläuterte der zuständige Dezernent Arno Wied gemeinsam mit Andreas Jung (Immissionsschutzbehörde) und Volker Bätzel (Untere Naturschutzbehörde) die rechtlichen Hintergründe für diese Entscheidung.
Kreis ändert Auffassung
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Die Entscheidung kam insofern überraschend, weil der Kreis in einem ähnlich gelagerten Verfahren 2017 noch gemeinsam mit der Stadt Bad Berleburg die Auffassung vertreten hatte, dass diese Anlagen nicht genehmigt werden müssten, da sie sich außerhalb der Konzentrationszone Osterholz befänden. Das war auch von Gerichten bestätigt worden. Das ist jetzt anders, wie Arno Wied mit Verweis auf eine neuen Rechtsprechung betont. „Der Begriff der Komplexität kennzeichnet Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen immer wieder.“ Im Wissen um eine im Anschluss sicher emotional geführte Diskussion über die Entscheidung mahnte Wied: „Wir versuchen, nach geltendem Recht zu entscheiden.“
Stadt ist „verwundert“ über den Kreis
In einer schriftlichen Stellungnahme äußert sich die Stadt Bad Berleburg „verwundert über das Vorgehen des Kreises Siegen-Wittgenstein. Dieser hat die Genehmigung zum Bau von Windkraftanlagen auf Bad Berleburger Stadtgebiet erteilt, ohne die Stadt zu informieren“. In der Pressekonferenz hatte der zuständige Dezernent des Kreises erklärt, dass sowohl die Stadt Bad Berleburg als auch der Investor erst am Mittwoch von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden sind, weil an dem Genehmigungsbescheid noch bis zum Morgen gearbeitet worden sei. Die Stadt Bad Berleburg sei aber als Träger öffentlicher Belange in dem Verfahren gehört worden.
Kritische Beurteilung der Bürger
Bad Berleburgs Bürgermeister Bernd Fuhrmann behält sich vor, den Rechtsweg zu beschreiten. „Wir werden prüfen, ob wir dagegen klagen“, schreibt er und fährt fort: „So etwas haben wir bisher in der Zusammenarbeit mit dem Kreis noch nicht erlebt.“ Im Bad Berleburger Rathaus habe man „nur zufällig von dieser Pressekonferenz erfahren“, so Fuhrmann. „Auf Nachfrage haben wir dann am Vormittag per E-Mail die Kopie eines 70-seitigen Genehmigungsbescheids an den Antragsteller erhalten.“ Tatsächlich hatte der Kreis erst am Dienstag zu der Pressekonferenz eingeladen und auch auf Nachfrage vorab keine Angaben zum Anlass des Termins gemacht.
Die Stadt hatte zuletzt im Februar das Einvernehmen für das Bauvorhaben versagt. Sie hatte sich also eindeutig gegen die Genehmigung für den Bau der Windkraftanlagen ausgesprochen. „Nach unserer Rechtsauffassung befinden wir uns hier noch im Verfahren“, erläutert Bernd Fuhrmann, „demnach kann dort nicht gebaut werden“. Die Rodung des Waldes im Bereich Prenzenberger Kopf seitens der Eder Energy sei von der Bevölkerung schon kritisch beurteilt worden.
Wied wollte deshalb in der Pressekonferenz Fakten und Hintergründe zu dieser neuen Entscheidung liefern: Inzwischen reiche die Vorrangzonenplanung der Stadt Bad Berleburg im Bereich Osterholz aus mehreren Gründen nach heutigem Maßstab juristisch nicht mehr aus. Erstens: Um Windkraft für den Rest des Stadtgebietes auszuschließen, hätte dies schriftlich in dem Flächennutzungsplan hinterlegt werden müssen. Das ist nicht der Fall. Zweitens: Die Fläche ist zu klein, um nach dem aktuellen Windkrafterlass „substanziell Raum zu geben“, auch wenn diese Formulierung nicht definiert sei.
Auch ein 2014 begonnenes, zwischenzeitlich ins Stocken geratenes Verfahren zur Ausweisung weiterer Vorrangzonen habe man berücksichtigt. Dies sei aber für die neuen Anträge nicht maßgeblich, weil nicht abgeschlossen.
Neue Anträge des Investors
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Die Eder Energy habe im Oktober 2019 einen neuen Antrag für vier Windkraftanlagen am gleichen Ort gestellt. Diese sind im vereinfachten Verfahren zu genehmigen, weil es weniger als 20 Anlagen sind, es keine Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt und eine solche vom Investor auch nicht beantragt worden ist.
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Alle Kriterien dieses Verfahrens sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeprüft worden und das lasse am Ende nur einen begrenzten Entscheidungsspielraum für eine Genehmigungsbehörde. In diesem Fall ist die Genehmigung erteilt worden. Das Papier ist laut Wied 75 Seiten stark und verfügt über 1300 Seiten Anlagen.
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Sowohl Abstände von 1000 Metern zu Siedlungen werden eingehalten, Schattenwurf ist berücksichtigt und Lärmgrenzwerte werden nicht erreicht. In Punkto Artenschutz gebe es umfangreiche Gutachten. „Wir müssen eine Grätsche machen“, sagt Volker Bätzel und ergänzt: Ein „Null-Risiko-Verfahren“ bezogen auf den Tierschutz lasse das Bundesverwaltungsgericht beim Klimaschutz nicht zu.
„Es ist keine Willkürentscheidung“, betont Wied, wissend, dass dies Windkraftgegner anders sehen könnten. Und Pressesprecher Torsten Manges ergänzt: „Unser Anspruch ist eine rechtskonforme Entscheidung. Bislang waren sie immer gerichtsfest.“