Bad Berleburg. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte den Bau von Windrädern bei Arfeld/Christianseck abgelehnt. Das Gericht hat jetzt endgültig entschieden.

Im Verfahren der Bad Laaspher Eder Energy GmbH Co. KG gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein um den Bau von insgesamt vier Windkraftanlagen am Prenzenberger Kopf im Bereich Arfeld/Christianseck ist das Unternehmen mit einer Berufung beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

Wie Dezernent Christoph Koch im Berleburger Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt mitteilte, habe das OVG den Berufungsantrag „mit unanfechtbarem Beschluss vom 31. Oktober abgelehnt“. Damit sei nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. November 2017 „rechtskräftig und die Sache mithin erledigt“. Die Kosten des Verfahrens zur Zulassung der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten für die Stadt Bad Berleburg als Beigeladene trage die Klägerin.

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Das VG Arnsberg hatte der Eder Energy GmbH Co. KG des Bad Laaspher Windkraft-Investors Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg bereits am 11. Dezember 2017 den Bau der Windräder verwehrt, für die der Kreis zuvor keine Genehmigung erteilt hatte. „Eine sehr entscheidende Rolle“ in diesem Verfahren spiele die Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Berleburg seit dem Jahr 2003 unter der Bezeichnung „Osterholz“ ausgewiesen sei, hatte Arno Wied, im Kreishaus Leiter des Dezernats Bauen, Umwelt und Wirtschaft, damals erläutert.

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Damit habe die Stadt von ihrem Recht Gebrauch gemacht, im Rahmen ihrer Planungshoheit spezielle Flächen für die Windkraft-Nutzung im Stadtgebiet auszuweisen – „auch mit der Folge, dass sie einer gleichen Nutzung an anderen Stellen widersprechen kann“, so Wied damals weiter, etwa am Prenzenberger Kopf. Dieser Widerspruch sei jedenfalls nicht rechtswidrig erfolgt. Deshalb habe der Kreis auch nicht genehmigt.