Bad Berleburg. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, zwei Betreiber-Anträgen das Einvernehmen zu versagen.

Die Stadt Bad Berleburg lehnt Anträge zweier Betreiber von Windkraftanlagen für insgesamt sieben neue Windräder an zwei Standorten im Stadtgebiet zumindest vorläufig ab – und hat sich dazu am Montagabend in der Stadtverordneten-Versammlung ein politisches Votum geholt.

Das Gremium beschloss per Dringlichkeitsentscheidung, im Dezember beantragte Bauvorhaben in der Vorrangzone Osterholz bei Weidenhausen (WWU Wind GmbH, Münster) und im Bereich Ohrenbach/Prenzenberger Kopf bei Arfeld (Eder Energy GmbH, Bad Laasphe) das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch (BauGB) NRW zu versagen.

Stadt verweist auf OVG-Urteil

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Im Fall Osterholz, wo seit 2009 bereits zwei WWU-Windräder laufen, sei „der Antrag unvollständig und daher nicht bescheidungsfähig“, so die Stadtverwaltung. Und beim Fall Arfeld wird im Rathaus „auf das rechtskräftige Urteil zum damaligen Antrag an derselben Örtlichkeit verwiesen“. Ende 2019 war Eder Energy bereits in einem Verfahren gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein um den Bau von vier Windkraftanlagen am Prenzenberger Kopf im Bereich Arfeld/Christians­eck mit einer Berufung beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

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Im Übrigen stünden die weiteren Windenergie-Planungen „unter unmittelbarem Einfluss von bundes- und landesrechtlichen Vorgaben“, so die Verwaltung , „die voraussichtlich erst im Mitte des Jahres Rechtskraft erlangen“. Dabei gehe es etwa um Mindestabstände zur Wohnbebauung. Die Stadt möchte die beiden Anträge außerdem um ein Jahr zurückstellen lassen, ebenfalls mit Verweis aufs BauGB.