Bad Berleburg. Die Stadt Bad Berleburg beruft sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.

Zwei Anträge auf Errichtung von jeweils einer Windkraftanlage auf dem Stadtgebiet Bad Berleburg liegen dem Kreis Siegen-Wittgenstein als Genehmigungsbehörde vor, berichtet der Bad Berleburger Baudezernent, Christoph Koch. Die Stadt werde diesen beiden Bauvorhaben ihr Einvernehmen versagen und hinsichtlich einer Stellungnahme einen Fachanwalt einschalten, kündigte Koch an. Eine Dringlichkeitsentscheidung hierzu wird die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag fällen können.

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Konkret geht es um einen Antrag der WWU Wind GmbH für den Bereich Osterholz und eine neuerlichen Antrag der Eder Energy GmbH & Co. KG für den Bereich Ohrenbach-Prenzenberger Kopf. Einen gleich lautenden Antrag hatte letztere bereits im vergangenen Jahr gestellt.

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Wie Koch weiter erläutert, versagt die Stadt das notwendige Einvernehmen auf Grundlage einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamm. Das hatte die Ausschließende Wirkung der Vorrangzone Osterholz für weitere Windkraftplanungen bestätigt.

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Inwieweit die städtischen Planungen für Windkraftanlagen angepasst werden müssen, stehe unter Einfluss von bundes- und landespolitischen Vorgaben, die gerade angepasst werden.