Bad Laasphe/Bad Berleburg. Das Unternehmen geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg in Berufung. Inestor will vier Windräder am Prenzenberger Kopf bauen.

Die Eder Energy GmbH & Co. KG stellt sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. Dezember, das ihr den Bau von vier Windkraft-Anlagen am Prenzenberger Kopf bei Bad Berleburg weiterhin verwehrt. Das Unternehmen aus Bad Laasphe hat zwischenzeitlich beantragt, die Berufung zum NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster zuzulassen. Damit sei das Urteil des Gerichts nicht rechtskräftig, so Eder Energy.

Eder Energy: Rechtlich nicht tragfähig

Zuvor hatte das Unternehmen gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein geklagt, der den beantragten Bau der Anlagen nicht genehmigt hatte. Damit wollte der Bad Laaspher Windkraft-Investor Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg erreichen, dass der Kreis einlenkt – und schließlich doch noch grünes Licht für das Projekt gibt.

Eder Energy hält die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts für rechtlich nicht tragfähig. So stehe der Erteilung der Genehmigung nur der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Berleburg in der Fassung des Jahres 2003 entgegen. Die darin für den Bereich „Osterholz“ dargestellte Konzentrationszone für Windenergie-Anlagen erfülle aber die Anforderungen an eine rechtlich wirksame Konzentrationsplanung nicht, so der Investor.

Eder Energy werde ihre Interessen weiterverfolgen. Wann das Oberverwaltungsgericht in der Sache entscheiden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.