Netphen. . Wenn Unternehmer ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen stellen, haben sie auch die Pflicht zu überprüfen, ob die Fahrer einen gültigen Führerschein haben. Deshalb hat Uwe Latsch aus Netphen ein System zur Führerscheinkontrolle entwickelt – und ist damit zum Marktführer in Deutschland geworden.

23 Jahre lang war ein Duisburger ohne Führerschein unterwegs. Erst als er vor Kurzem in eine Radarkontrolle fuhr, ist der 66-Jährige der Polizei aufgefallen. Ein Rekord, den Uwe Latsch zu verhindern wüsste. Der Unternehmer aus Netphen hat ein System zur elektronischen Führerscheinkontrolle entwickelt.

Natürlich nicht, um jeden Privatmann auf den Straßen zu überprüfen. Es geht vielmehr um die Fahrer von annähernd 4,5 Millionen Dienstwagen in Deutschland. Unternehmer, die ihren Angestellten ein Firmenauto stellen, sind nämlich verpflichtet nachzuhalten, ob die Fahrer auch tatsächlich einen Führerschein haben. So steht es in Paragraf 21 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Ein Fahrzeughalter, also Unternehmer, der dagegen verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden und riskiert, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Datenschutz verbietet Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Mindestens alle sechs Monate, so empfehlen es Juristen, müssen die Unternehmer sich daher von ihren Angestellten die Führerscheine zeigen lassen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Der Datenschutz verbietet es, dass sich die Firmen direkt beim Kraftfahrtbundesamt erkundigen. Eine schier unmögliche Aufgabe in großen Konzernen, die einen Fuhrpark mit Hunderten oder gar Tausenden Autos unterhalten.

Die Firma LAP ID in Netphen hat das Lesegerät entwickelt, das auch zum Carsharing eingesetzt wird.
Die Firma LAP ID in Netphen hat das Lesegerät entwickelt, das auch zum Carsharing eingesetzt wird. © Ralf Rottmann/WAZ FotoPool

Dort muss der Fuhrparkleiter genau im Blick behalten, wer wann seinen Führerschein vorzuzeigen hat. Er muss ihn anrufen, anmailen, immer wieder daran erinnern, genau festhalten, ob und wann er das Dokument zu Gesicht bekommen hat. „Viele Unternehmen kommen da gar nicht mehr hinterher“, weiß Alexander Kirn, Geschäftsführer von LapID. In mittleren Firmen werde dadurch mindestens eine halbe Stelle gebunden, schätzt er. Aber auch für kleinere Betriebe, deren Beschäftigte im Außendienst unterwegs sind, ohne jemals die Firmenzentrale anzusteuern, ist diese Kontrollpflicht schwer einzuhalten.

Elektronisches Kontrollsystem in Netphen entwickelt 

Deshalb hat Uwe Latsch mit seinem Unternehmen LapID ein elektronisches Kontrollsystem entwickelt: ein kleiner RFID-Chip, der auf den Führerschein geklebt wird. Dazu mehr als 1000 Prüfstationen bundesweit, zum Beispiel an Shell-Tankstellen, bei VW-Händlern und Dekra-Stationen oder in den Unternehmen selbst. Nicht mehr als ein kleiner Bildschirm mit einem gewöhnlichen Stromnetz-Stecker. Der Fahrer, per SMS oder E-Mail automatisch an den Kontrolltermin erinnert, hält seinen Führerschein samt Chip davor, bekommt dann die Information angezeigt: „Ihr Führerschein wurde erfolgreich geprüft“. Die Station übermittelt die Identifikationsnummer des Fahrers an einen der LapID-Server. Von dort bekommt der Fuhrparkleiter die Nachricht, falls der Führerschein nicht fristgerecht vorgelegt wurde.

Unternehmen müssen Sorgfaltspflicht erfüllen

Warum aber ein Fahrer sein Dokument nicht nachweisen kann oder will, ob er ihn abgeben musste, weil er zu schnell gefahren ist oder unter Alkoholeinfluss gestanden hat, ob er sich vielleicht einfach nur längere Zeit im Ausland befindet, das wird nicht geprüft. „Es geht nicht darum, jedes Fahrverbot eines Mitarbeiters aufzudecken“, betont Alexander Kirn. Was bei einem von Juristen empfohlenen Prüfintervall von sechs Monaten auch gar nicht möglich ist. Es geht nur darum, dass die Unternehmen nachweisen können, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben – zur Not vor Gericht.

Austricksen des Chips unmöglich

Denn dort sei das Bewusstsein für die Halterhaftpflicht in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, glaubt Alexander Kirn. Austricksen können die Fahrer die Kontrolle übrigens nicht, behauptet Kirn. Der Chip könne zwar ohne Rückstände vom Führerschein abgelöst werden, gehe dann aber kaputt. Abknibbeln, weil man den Führerschein abgeben musste, hilft also nicht.