Feuersbach. Ein Investor plant Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Grünen: In Feuersbach. Stadt Siegen hatte das Verfahren genau für solche Fälle vereinfacht

Auf rund zwei Hektar Fläche möchte ein Grundstückseigentümer im ländlichen Siegener Stadtteil Feuersbach Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichten. Es handelt sich dabei um vier Flurstücke, auf denen bis zu zwei Megawatt (MW) installiert werden könnten. Die Stadt hat dazu im Zuge ihrer bestehenden Potenzialanalyse ein Prüfschema entwickelt, laut dessen drei der vier Grundstücke dafür als gut geeignet bewertet werden. Die Verwaltung ist dafür, das Projekt umzusetzen.

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Alle Grundstücke – eines wird wegen seiner Nähe zur Wohnbebauung in Feuersbach nur als „bedingt geeignet“ eingestuft – sind Grünland und von ihrer Ausrichtung her gut geeignet für Solarenergie. Das geht aus den Flächensteckbriefen hervor. Stimmt der Stadtentwicklungsausschuss zu, kann die Verwaltung mit dem Eigentümer weitere Gespräche führen, um einen städtebaulichen Vertrag für die PV-Anlagen zu schließen und danach das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten.

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Im Mai 2022 hatte der Rat das Prozedere für solche Vorhaben festgelegt: Die Stadt hatte einerseits Flächen analysiert, die für PV-Anlagen geeignet erscheinen und andererseits das Vorgehen festgelegt, wenn Grundstückseigentümer mit entsprechenden Plänen auf die Stadt zukommen: Dann ist eine Einzelfallprüfung nötig. Empfiehlt die Verwaltung den Bau und stimmt die Politik zu, werden die nächsten Schritte eingeleitet.

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Werden Flächen als gut oder sehr gut geeignet bewertet, muss der Investor laut Ratsbeschluss nur die nötigen Gutachten und Untersuchungen beauftragen und bezahlen, während die Stadt das Bauleitplanverfahren übernimmt. So soll der zügige Ausbau von Solarenergie im Stadtgebiet gewährleistet werden.

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