Siegen-Wittgenstein. In den Kirchenkreisen Siegen und Wittgenstein fällt während der Synoden der Tendenzbeschluss zur Fusion. Doch noch sind einige Fragen zu klären.
Für die Fusion der Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein fassten die Kreissynoden am Mittwoch mit deutlichen Mehrheiten den Tendenzbeschluss. Damit ist die Vereinigung zwar noch nicht unumstößlich festgeschrieben, es handelt sich aber um „eine Absichtserklärung mit hohem Verbindlichkeitsgrad“, wie der Siegener Superintendent Peter-Thomas Stuberg betonte.
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Von den rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Siegener Synode – sie fand als Zoom-Konferenz statt – votierten in offener Abstimmung zwei mit „Nein“, neun enthielten sich. In Bad Berleburg fand die Synode zeitgleich überwiegend in Präsenz statt, lediglich sechs Menschen waren dort per Zoom zugeschaltet. Hier gab es 31 Mal Zustimmung, acht Mal Ablehnung und fünf Enthaltungen. „Ein deutliches Ergebnis“, kommentierte Peter-Thomas Stuberg. Ein solches hatte er sich zuvor gewünscht, auch wenn einfache Mehrheiten für den Tendenzbeschluss ausgereicht hätten. Aber: „Je klarer die Mehrheit, um so deutlicher das Zeichen.“
Siegen und Wittgenstein: Vereinigung der Kirchenkreise soll Angebote langfristig sichern
Die Vereinigung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen. Bis dahin sind noch Details zu klären. Der Prozess ist komplex. Der Kirchenkreis Siegen hat etwa 110.000 Gemeindeglieder, in Wittgenstein sind es knapp 31.000. „Wir werden auch Antworten auf Fragen finden, die wir jetzt noch nicht absehen können“, versprach Peter-Thomas Stuberg. Die Grundlinien stehen allerdings schon fest.
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Dem Tendenzbeschluss vorangegangen ist ein dreijähriger Prozess. Hintergrund der Fusionspläne ist der Wunsch, in der größeren Struktur dauerhaft die Arbeit vor Ort aufrechterhalten zu können – da die Herausforderungen angesichts sinkender Gemeindegliederzahlenund deutlicher Nachwuchsprobleme in Bezug auf Pfarrerinnen und Pfarrer zunehmen. Die Kreissynodalvorstände in Siegen und Wittgenstein gaben deshalb zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die zeigen sollte, ob eine Fusion „möglich und sinnvoll erscheint“, so der Siegener Superintendent. Ergebnis: Ja, es wäre möglich und sinnvoll.
Siegen: Synodalversammlung in der Siegerlandhalle zur Fusion der Kirchenkreise
Als anschließend die Presbyterien gefragt wurden, hätten lediglich zwei Gemeinden aus Wittgenstein grundsätzliche Ablehnung geäußert. Ansonsten seien die Rückmeldungen überwiegend positiv gewesen, teilweise habe es Änderungsvorschläge gegeben. Daraufhin fanden sich fünf Arbeitsgruppen, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern beider Kirchenkreise, zusammen und entwickelten Rahmenbedingungen, die auf der gemeinsamen Synodalversammlung am 9. November in der Siegerlandhallevorgestellt wurden. Diese sind Teil des Tendenzbeschlusses.
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Ein wesentlicher Punkt ist, dass die derzeit bestehenden Einrichtungen beider Kirchenkreise auch im gemeinsamen Nachfolger erhalten bleiben – etwa das Evangelische Gymnasium in Weidenau, dieEhe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) und das Abenteuerdorf Wittgenstein. Letzteres wird zwar im Jahr 2026 zwecks „Evaluation der Entwicklung der Bilanzen“ in den Blick genommen, wie dem Beschlussvorschlag zu entnehmen ist; dieser Schritt allerdings basiert auf einer Entscheidung einer Sondersynode in Wittgenstein.
Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein: Sorgen bezüglich Fusion offen thematisieren
Es hätten bei den Fusionsüberlegungen anfangs bei manchen Menschen „Skepsis und Vorbehalte“ bestanden, räumt Peter-Thomas Stuberg ein. Solche Punkte seien benannt und Lösungen gefunden worden. „Es geht nicht darum, dass sich einer vom anderen vereinnahmt fühlt.“ Es gehe tatsächlich um eine Vereinigung, einen Zusammenschluss. „Wir haben feststellen können: Wir vertrauen einander.“
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Zeitnah werden nun die Kreissynodalvorstände ein Anhörungsverfahren bei der Evangelischen Kirche von Westfalen beantragen. Darauf folgt im Frühjahr 2022 die Anhörung der Presbyterien aller Gemeinden zum Tendenzbeschluss. In Artikel 84 der Kirchenordnung heißt es dazu, dass über die Fusion zweier Kirchenkreise die Kirchenleitung entscheidet, „wenn die beteiligten Kreissynoden und Presbyterien einig sind, andernfalls die Landessynode“.
Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein: Fusion zum 1. Januar 2023 angestrebt
Pfarrer Dietrich Hoof-Greve wollte dazu in der Zoom-Synode wissen, ob damit die Ablehnung einer einzelnen Gemeinde – wie erwähnt gab es zwei entsprechende Signale aus Wittgenstein – die Vereinigung platzen lassen könnte. Die Kirchenordnung spreche zwar von „Einigkeit“, antwortete Peter-Thomas Stuberg, schreibe aber nicht vor „wie hoch der Einigkeitsgrad sein muss“. Gemeinden hätten außer Zustimmung und Ablehnung auch die Möglichkeit, sich zu enthalten. Außerdem gibt es in Artikel 84 eben auch den Zusatz: „Andernfalls die Landessynode“.
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Sollte alles planmäßig laufen, werden die Sommersynoden 2022 über den Namen des künftigen gemeinsamen Kirchenkreises abstimmen. Für die Namensfindung wird es noch ein Verfahren geben. Auch der Beschluss über den endgültigen Urkundenentwurf – der Tendenzbeschluss enthält nur einen ersten Vorschlag – steht dann an. Auf den Wintersynoden geht es schließlich um die Besetzung des Bevollmächtigtenausschusses, der ab 1. Januar 2023 die Geschäfte „mit dem Ziel der Konstituierung der Kreissynode des vereinigten Kirchenkreises führt“, wie im Tendenzbeschluss erläutert ist.
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