Arnsberg/Bestwig. .

Der Verkauf des Bestwiger Freizeitparks Fort Fun im Dezember 2011 bleibt eine juristische Achterbahnfahrt. Während Matthäus Z. nach seiner Verurteilung im Dezember 2012 wegen Betruges seine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten absitzt, sind derzeit zwei Verfahren gegen seine damals mitangeklagte Mutter Christine - sie erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe - vor dem Landgericht Arnsberg anhängig. Wie Oberstaatsanwalt Werner Wolff bestätigte, war die kurzzeitige Fort-Fun-Besitzerin gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sache nach Arnsberg - an eine andere Kammer - zurückverwiesen. Die Verhandlung ist noch nicht terminiert.

Dagegen muss sich die 55 Jahre alte Frau ab dem 23. Oktober vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg wegen weiterer Vergehen rund um den Fort-Fun-Kauf verantworten, die in der ersten Hauptverhandlung nicht in der Anklageschrift standen: Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Untreue und Bankrott.

Die Staatsanwaltschaft wollte sich gestern nicht dazu äußern, ob man das Fass „Fort-Fun-Verkauf“ noch einmal aufgemacht hätte, wenn die Urteile im ersten Prozess Rechtskraft erlangt hätten.