Menden. . Ein 25-jähriger mutmaßlicher Messerstecher aus Menden steht ab Dezember vor Gericht. Er hatte im Juni zwei Menschen verletzt, einen davon lebensbedrohlich. Offenbar war der Mann geistig verwirrt, hatte Wahnvorstellungen. Das Gericht entscheidet über die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Der mutmaßliche Messerstecher aus der Mendener Klosterstraße steht ab Freitag, 13. Dezember, vor dem Schwurgericht in Arnsberg. Kurz vor der Verhandlung kommen weitere Details ans Licht, die erahnen lassen, warum es am Abend des 24. Juni gegen 19 Uhr zu der schrecklichen Tat kam, bei der zwei Menschen schwer verletzt wurden, einer von ihnen lebensgefährlich.
Ausgerastet wegen Tochter aus Nachbarhaus
Der heute 25-jährige Mendener soll wahnhaft geglaubt haben, die Tochter aus dem Nachbarhaus werde dort gegen ihren Willen festgehalten und missbraucht. Daraufhin soll er ausgerastet sein.
Angeklagt wird der Mann jedoch nicht. Weil ein Gutachten im Vorfeld bestätigt hat, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte, geht es in dem Verfahren allein darum, ob er geschlossen untergebracht werden muss. Diese Unterbringung hat die Staatsanwaltschaft beantragt. Es sind fürchterliche Szenen, die sich am Tatabend in der Klosterstraße abgespielt haben: Zunächst war der junge Mann zum Nachbarhaus gegangen, um die Tochter der Familie zu sprechen. Er wurde abgewiesen.
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Dann soll er mit zwei Brotmessern zurückgekehrt sein. Als ihm nicht geöffnet wurde, ging er durch die Terrassentür ins Haus. Nachdem sich die Familie in höchster Not zu Nachbarn flüchten konnte, soll der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft auch dort die Terrassentür eingeschlagen und die Personen im Haus bedroht haben. Während sich alle diese Nachbarn retten konnten, klingelte der Beschuldigte wahllos an weiteren Häusern.
Wehrloses Opfer mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt
Als schließlich die Polizei eintraf, soll der Mann mit einem Messer nach den Beamten geworfen haben und geflüchtet sein. Die Beamten gaben Schüsse auf ihn ab, trafen ihn aber nicht. Dann begegnete ihm eines seiner späteren Opfer auf offener Straße. Der 25-Jährige soll gesagt haben: „Ich muss dich töten“ und stach mehrfach auf den wehrlos am Boden liegenden Mendener ein. Lebensgefährlich verletzt kam das Opfer ins Krankenhaus. Erst mehr als eine Stunde, nachdem er das erste Mal bei den Nachbarn geklingelt hatte, wurde er festgenommen. Zuvor hatte er noch seine eigene Mutter mit dem Messer verletzt.
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Das Schwurgericht muss nun entscheiden, ob der Mann, der sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, geschlossen untergebracht wird. Diese Unterbringung wäre zeitlich nicht begrenzt. Mindestens einmal jährlich müsste sich aber ein Gutachter mit der Frage beschäftigen, ob der Mann noch so gefährlich ist, dass er in der Geschlossenen bleiben muss.