Menden. . Betrunken war er nicht. Bei dem jungen Mann, der am 24. Juni in der Klosterstraße zwei Menschen niedergestochen hatte, wurden nur 0,1 Promille im Blut festgestellt. „Das ist ein Wert knapp über der Nachweisgrenze.
Den können Sie auch erreichen, ohne Alkohol getrunken zu haben“, sagt Staatsanwalt Marco Karlin. „Der Körper bildet ja ständig selbst Alkohol.“ Der 24-jährige Mann war der Polizei zuvor als Drogenkonsument aufgefallen.
Staatsanwalt Karlin nicht überrascht
Das Ergebnis der Drogenuntersuchung lag der Staatsanwaltschaft Arnsberg Anfang dieser Woche – vier Wochen nach der Bluttat – allerdings noch nicht vor, wie der stellvertretende Pressesprecher Thomas Poggel auf Anfrage berichtete.
Dass es mehr als drei Wochen dauerte, bis das erste Ergebnis der Blutanalyse vorlag, überrascht Staatsanwalt Karlin nicht. Das sei durchaus üblich und habe keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Anklage-Erhebung. Mit den Blutuntersuchungen auf Blutalkoholgehalt und Drogenrückstände werden rechtsmedizinische Institute beauftragt. Eines dieser Labore, mit denen die Kreispolizeibehörde zusammenarbeitet, sitzt im Kreis Lippe. Dessen Leiter versichert auf Anfrage der WP, dass die Proben nicht im Labor versanden. „Das dauert normalerweise keine ganze Woche.“
Ergebnisse im Normal in schriftlicher Form
Das bestätigt auch Polizei-Pressesprecher Dietmar Boronowski. Bis das Ergebnis allerdings von der Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt ist, können wiederum mehrere Tage vergehen – so die Behörden in dieser Sache nicht auf moderne Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail zurückgreifen. „In der Regel werden die Ergebnisse verschriftlicht“, sagt Boronowski. Nach etwa drei Wochen also sei der Staatsanwalt informiert.
In einem Fall wie diesem sei ein solcher Zeitraum unkritisch. „Interessant wird es bei Leuten, deren Führerschein beschlagnahmt wurde, weil sie 1,1 Promille gepustet haben. Stellt sich bei der Laboruntersuchung ein Wert von 1,09 Promille heraus, dann heißt das nicht automatisch, dass der Führerschein unmittelbar abgegeben werden muss", sagt Boronowski
Tatmotiv des Messerstechers weiter ein Rätsel
Nach wie vor wird über das Tatmotiv des jungen Mendeners gerätselt. „Er lässt sich nicht zur Sache ein“, erläutert der stellvertretende Pressesprecher Thomas Poggel. Die Staatsanwaltschaft habe eine Vermutung, wolle sich aber derzeit noch nicht konkreter dazu äußern.
Weil der mutmaßliche Täter zum Tatgeschehen schweigt, hat die Staatsanwaltschaft seine psychiatrische Begutachtung in Auftrag gegeben, durch die es Rückschlüsse auf das Motiv geben könnte. Das Ergebnis steht noch aus.