Menden. . Die Staatsanwaltschaft Arnsberg will den mutmaßlichen Messerstecher von der Klosterstraße dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Das entsprechende Sicherungsverfahren hat die Behörde jetzt nach Abschluss der Ermittlungen eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg will den mutmaßlichen Messerstecher von der Klosterstraße dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Das entsprechende Sicherungsverfahren hat die Behörde jetzt nach Abschluss der Ermittlungen eingeleitet.

Oberstaatsanwalt Werner Wolff erklärte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Antragsschrift auf die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung dem Landgericht Arnsberg zugestellt wurde. Das Landgericht muss nun seinerseits einen Termin für eine Hauptverhandlung am Schwurgericht gegen den zur Tatzeit 24-jährigen Beschuldigten festlegen. Vorgeworfen werden dem Angeklagten versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Beschuldigter stand unter Drogen

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der junge Mann am Tag der Messerattacke am 24. Juni dieses Jahres schuldunfähig. Das habe ein Sachverständiger festgestellt, der den Beschuldigten im Auftrag der Staatsanwaltschaft begutachtet hat, erklärte Werner Wolff. Strafrechtlich kann der junge Mann damit nach Ansicht der Staatsanwälte im Falle einer Verurteilung nicht bestraft werden. Er war bereits wenige Tage nach seiner Festnahme in die Psychiatrie gebracht worden, wo er sich noch immer befindet.

Der Beschuldigte soll am 24. Juni abends gewaltsam in zwei Häuser in der Klosterstraße eingedrungen sein. Kurz darauf kam es auf der Straße zu den Messerangriffen auf einen 62-jährigen Unbeteiligten und auf die 50-jährige Mutter des jungen Mannes. Der Tatverdächtige entkam zunächst der herbeigerufenen Streifenwagenbesatzung. Eine Stunde nach der Tat wurde er dann festgenommen. Schon wenige Tage später stellte ein Arzt bei dem 24-Jährigen ein „psychotisches Verhalten“ fest. Eine Blutprobe ergab, dass er zur Tatzeit nicht betrunken war. Allerdings hatte er erhebliche Mengen THC (Haschisch) im Blut.