Menden. Die Verwaltung will in die Offensive gehen bei der Suche nach Fachkräften. Was sich - auch für Beschäftigte - zeitnah ändern könnte.
Was zeichnet einen attraktiven Arbeitgeber aus: Familienfreundlich, Homeoffice, Jobrad? Diese Frage treibt derzeit auch die Mendener Stadtverwaltung um. Denn: Auch im öffentlichen Dienst sucht man händeringend nach Fachpersonal. Welche Vergünstigungen und Vorteile die Stadt jetzt schon bietet, was dazukommen soll - und auf was Bewerber und Angestellte wohl verzichten müssen.
Schwierige Voraussetzungen in Menden
Die Mendener Stadtverwaltung sucht händeringend nach Fachkräften. Wie schwierig das ist, hatte Kämmerer Uwe Siemonsmeier zuletzt mehrfach deutlich gemacht. Es brauche mehr Anreize, um als Kommune auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber zu sein - vor allem mit Blick auf die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft. Auch ein Grund für die Linken-Fraktion, warum die Stadt das Jobticket bezuschussen sollte, als „Arbeitgebermarketing“.
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Doch so einfach ist die Umsetzung in der Hönnestadt nicht. „Für Beamtinnen und Beamte ist die Gewährung eines Zuschusses für das Jobticket eindeutig rechtswidrig“, heißt es dazu vonseiten der Verwaltung. Auch für tariflich Beschäftigte sieht es schlecht aus. Warum das Jobticket bei der Stadt Iserlohn, als einziger Kommune im Märkischen Kreis, angeboten werden kann - in Menden allerdings nicht, ergibt sich aus der Dienstvereinbarung mit dem Personalrat. Zwar sieht der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ein alternatives Entgeltanreiz-System vor, etwa Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen oder das Jobticket. Doch in Menden wird dieses Budget in voller Höhe an alle Beschäftigten ausgeschüttet. „Der Personalrat ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, zulasten dieses Gesamtvolumens eine Dienstvereinbarung zur Regelung von alternativen Entgeltanreiz-Systemen zu schließen“, resümiert die Verwaltung.
Gleichwohl: Am Standpunkt des Kämmerers ändert das wenig. „Die Anforderungen der Bewerbenden haben sich im Laufe der Jahre stark verändert. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen auch in Bezug auf Benefits mit der Zeit gehen“, so die Einschätzung Siemonsmeiers in einer Vorlage für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss.
Ein Vergleich mit Kommunen und Unternehmen
Der Vergleich Mendens mit umliegenden Kommunen, dem Märkischen Kreis oder Unternehmen aus der freien Wirtschaft fällt auf den ersten Blick bescheiden aus. So hat die Stadt Dortmund gar eine Werbe-Broschüre, die sämtliche Vorteile auflistet und zumindest quantitativ zählen andere Arbeitgeber mehr Benefits auf als in Ausschreibungen der Hönnestadt. Und genau hier will man nun nachsteuern. Denn es gibt weit mehr „Benefits“, die man zu bieten habe - aber gar nicht auflistet. Dazu zählen: Rabatte auf VHS-Kurse mit Dienstbezug, mobiles Arbeiten, ein Eltern-Kind-Büro oder aber ein kostenloser Wasserspender. Das wolle man zum Anlass nehmen, „das Marketing für die eigenen Angebote zu verbessern und die Benefits der Stadtverwaltung besser darzustellen“.
Vergleiche man die Benefits des öffentlichen Dienstes mit denen der privatwirtschaftlichen Unternehmen, so zeigt sich, „dass dieser insbesondere Nachteile bei den materiellen Benefits hat“. Die Krux im öffentlichen Dienst: Ein kostenloses Mittagessen, kostenlose Getränke oder gar Dienstwagen sind systembedingt nicht möglich, „was dem Steuerzahler auch schwer zu vermitteln wäre“. Auf der anderen Seite müsse erwähnt werden, dass nicht alle Zusatzleistungen der Unternehmen der Privatwirtschaft „jeden Mitarbeitenden in gleichem Maße treffen“. Dies fange beim Dienstwagen an und höre bei Jahressonderzahlungen auf. Dass sich etwas verändern muss, macht ein Blick auf den Stellenplan der Stadt deutlich. 2024 sollen rund 300 tariflich Beschäftigte in Diensten der Verwaltung stehen (2023: 283). Allerdings sind davon derzeit lediglich 238 Stellen besetzt (Stand: 30. Juni 2023). Ein ähnliches Bild gibt‘s bei den Beamten. 2024 sind derzeit 214 Posten im Stellenplan gelistet (2023: 206). Aktuell besetzt sind von diesen Stellen 156 (Stand: 30. Juni 2023). Hinzu kommen Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst: 182 Stellen sind für 2024 vorgesehen (2023: 175); besetzt sind davon 133 Stellen (Stand: 30. Juni 2023).
Das soll sich für Beschäftigte in Menden zeitnah ändern
Etwas soll sich aus Sicht der Verwaltung daher auch zeitnah für Mitarbeiter ändern: die Regelungen zum Betriebsausflug. Bis 2013 sind Beschäftigte für diesen Tag von der Arbeit freigestellt worden. Im Zuge klammer Stadtkassen und des Stärkungspaktes setzten Bürger und Politik hier allerdings den Rotstift an. Die Bürgersparidee griff der Haupt- und Finanzausschuss 2013 auf. Seither müssen Beschäftigte, die am Betriebsausflug teilnehmen, Urlaub oder einen Gleitzeittag nehmen. Und genau hier will man nun nachbessern, um neue Anreize zu schaffen. Der HFA soll demnach den Beschluss wieder zurücknehmen. Je nach Teilnehmerzahl - eine Verwaltungsschätzung geht von 150 bis 200 aus - könnten so 1200 bis 1600 Arbeitsstunden wieder freigestellt werden.
Eine Entscheidung dazu soll am kommenden Dienstag, 23. Januar, im Haupt- und Finanzausschuss fallen.