Olpe. . Auch in Olpe bedienen sich Betreiber privater Parkplätze Überwachungsunternehmen wie zum Beispiel Park & Control. Die Durchsetzung von Knöllchen im Streitfall ist aber problembehaftet. Das Thema Parken ist seit Jahren ein Dauerbrenner in der Kreisstadt.

Wenn es um Knöllchen geht, kocht die Volksseele bekanntlich schnell hoch. Kaum ein Autofahrer, dem nicht ein wütender Fluch über die Lippen kommt, wenn das weiße Zettelchen hinter dem Scheibenwischer klemmt. Während die Situation auf öffentlichen Parkflächen weitgehend unstreitig ist, scheint das juristische Parkett bei privaten Parkplätzen, also auch vor Geschäften, Verwaltungen oder Schwimmbädern, spiegelglatt zu sein.

Damit werden sich wohl auch die Olper Bäderbetriebe auseinandersetzen müssen, wenn sie ihre Parkflächen ,knöllchen-scharf’ überwachen lassen möchten. Denn die gerichtliche Durchsetzbarkeit der ,Knöllchen’, im Fachjargon ,Vertragsstrafen’, so unsere Recherche, ist im Einzelfall äußerst fraglich.

Zunächst ein Blick zurück: In der Kreisstadt Olpe ist das Thema ,Parken’ seit Jahren ein Dauerbrenner. Spätestens mit der Einführung der Parkschein-Automaten kam es zum Verdrängungs-Effekt: Dauerparker weichen illegal auf Parkplätze von Einzelhändlern, Discountern, Verwaltungen oder in Olpe auch auf die Fläche vorm Freizeitbad aus. Um dem entgegen zu wirken, da die Plätze häufig den eigentlichen Kunden fehlen, haben Geschäftsleute reagiert.

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Kaufland errichtete eine Schranke, die Tiefgarage unterm Kino erhielt eine Toranlage, die Firma Dornseifer und der Kreis Olpe beauftragte das Unternehmen Park & Control, das seither die ungeliebten, weißen Zettelchen mit dem Hinweis „Parkverstoß“ hinter die Scheibenwischer der Fremdparker klemmt und 30 Euro einfordert. So auch rund ums Kreishaus und an der Kreisberufsschule/Ponywiese.

Olper Bäderbetriebe planen Überwachung von Parkplätzen 

Auch die Bäderbetriebe überlegen, so vorzugehen, um die Parkplätze vor dem Freizeitbad den eigenen Bad- und Saunakunden vorhalten zu können. Doch die Rechtslage hat es in sich, ist alles andere als simpel. Im Klartext: Betreiber privater Parkflächen bzw. die beauftragten Überwachungsfirmen wie im Olper Fall Park & Control können sich offenbar in juristischen Fallstricken verheddern, wenn sie die ,Vertragsstrafen’ tatsächlich einklagen wollen.

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Der Olper Rechtsanwalt Ludger Stracke benennt die Probleme im Gespräch mit unserer Redaktion so: „Eine solche Vertragsstrafe ist vom jeweiligen Überwachungs-Unternehmen nur durchsetzbar gegenüber dem Vertragspartner. Dass ein Vertrag mit dem Halter des Fahrzeugs zustande gekommen ist, das muss ein Überwachungsunternehmen aber beweisen. Dass der Halter und der Fahrer in dem Fall die gleiche Person ist, ist kaum zu beweisen. Die Beweispflicht hat das Überwachungsunternehmen, kann dieser in den meisten Fällen aber nicht nachkommen.“

Beim Amtsgericht Olpe noch keine Klagen gegen Vertragsstrafen 

Ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg (Az.: 26 C 64/11) von 2011 stützt die Auffassung des Olper Juristen: Dort hatte eine Autobesitzerin gegen die 36,10-Euro-,Knolle’ eines privaten Parkplatzbetreibers geklagt und Recht bekommen. Argumentation des Richters: Der notwendige Vertrag des Parkplatzbetreibers kommt nur automatisch mit dem Fahrer des Autos zustande, wenn dieser den Parkplatz befährt, nicht aber automatisch mit dem Halter.

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Und der Halter könne nicht zwingend für das verantwortlich gemacht werden, was mit seinem Fahrzeug passiere. Wörtlich heißt es im Urteil u. a.: „Eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren ist dem deutschen Recht fremd.“ Die klagende Partei war nicht in der Lage zu beweisen, dass ein Vertrag zwischen ihr und dem Halter zustandegekommen war. Die Folge: Niederlage vor Gericht - keine 36,10 Euro. Der Pressesprecher des Landgerichts Siegen, Dirk Kienitz, verwies auf Anfrage, beim Amtsgericht Olpe seien bisher noch keine Klagen gegen solche Vertragsstrafen bekannt.

Fremdparker auf Dauer nicht zu akzeptieren

Von eher positiven Resultaten der Überwachung des Parkraumes berichtete Dornseifer-Geschäftsführer Jörg Dornseifer auf Anfrage. Es gebe zwar „die eine oder andere Beschwerde“, aber die Leute hätten sich weitgehend an die Regelung mit Park & Control gewöhnt. Dornseifer: „Eine Schranke wollten wir unseren Kunden nicht vor die Nase setzen.“ Auf Dauer habe man aber die große Zahl von Fremdparkern nicht akzeptieren können. Mit diesem Problem hätten auch andere Märkte zu kämpfen. Dornseifer: „Da wird auch noch ‘was kommen.“