Olpe. In der Kreisstadt Olpe ist das Thema Parken seit Jahren ein Dauerbrenner. Dauerparker sind ein Problem. Einige Geschäftsleute habe dagegen Maßnahmen ergriffen. Wir stellten zu diesem Thema drei Fragen an Martin Raßfeld, Pressesprecher von Park & Control.

Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage verteilen Sie Ihre ,Knöllchen’ - in Olpe in der Regel 30 Euro?

Martin Raßfeld: Die Vertragsstrafen werden auf Grundlage des Vertragsrechts erteilt. Es handelt sich nicht um „Knöllchen“, sondern um Vertragsstrafen.

Lassen Sie auch Fahrzeuge abschleppen, wenn diese gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Parkraumes verstoßen?

Ein Abschleppen dieser Fahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Werden die 30 Euro Ver-
tragsstrafe bei Nicht-Zahlung auch durch Ihr Haus eingeklagt?

Es ist nicht unser Ziel, eine Klage zu führen. Unser Inkassobüro fordert aber die Vertragsstrafen ein, und am Ende des Verfahrens kann nach mehreren Mahnungen dann letztlich auch eine Klage stehen.