Albaum/Siegen. . Im neuen Prozess wegen des brutalen Überfalls auf eine Taxifahrerin in Albaum (Kreis Olpe) hat das Gericht den jüngsten Räuber jetzt hinter Gitter geschickt.
- Nach negativer Entwicklung dreieinhalb Jahre Jugendstrafe
- Urteile gegen die beiden älteren Angeklagten um halbes Jahr reduziert
- Drei Angeklagte verpflichten sich zu Zahlung von 25000 Euro Schmerzensgeld
- Nach negativer Entwicklung dreieinhalb Jahre Jugendstrafe
- Urteile gegen die beiden älteren Angeklagten um halbes Jahr reduziert
- Drei Angeklagte verpflichten sich zu Zahlung von 25 000 Euro Schmerzensgeld
Mit der Gnade des Gerichts war es vorbei. War der jüngste Räuber des Trios, das in der Nacht zum 19. November 2014 eine Taxifahrerin in Albaum (Gemeinde Kirchhundem) brutalst überfallen hatte, am 6. Juni 2015 noch mit zwei Jahren Bewährungsstrafe und der Unterbringung in einer intensivpädagogischen Einrichtung davongekommen, so muss er jetzt ins Gefängnis.
Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe für 17-jährigen Täter
Im neuen Prozess verhängte die 2. Große Strafkammer jetzt dreieinhalb Jahre Jugendstrafe gegen den 17-Jährigen. Vor einer Woche hatte das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn verhängt, weil er aus der Einrichtung getürmt war. „Das ist jetzt eine andere Sachlage wegen der negativen Entwicklung im Sommer. Das muss mit Jugendvollzug geahndet werden“, betonte die Vorsitzende Richterin, Sabine Metz-Horst. Die Bewährung sei damals eine absolute Ausnahme gewesen.
Chronologie des Mordprozesses
- 21. November 2014: Räuber-Trio gesteht auch Brandstiftung
- 7. Mai 2015: Prozessauftakt vor dem Landgericht Siegen
- 29. Mai 2015: Staatsanwalt fordert zehneinhalb Jahre Haft
- 30. Mai 2015: Verteidiger weisen Vorwurf des Mordversuchs zurück
- 6. Juni 2015: Hauptangeklagter zu acht Jahren Haft verurteilt
- 17. Juni 2016: Beide Seiten wollen in Revision gehen
- 12. November 2016: Rechtsfehler – BGH gibt Revision statt
- 1. Dezember 2016: Jetzt sitzt auch der jüngste Täter (15) in Haft
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision gegen das erste Urteil eingelegt, da der räuberische Angriff auf Kraftfahrer nicht berücksichtigt worden war. Auf diesen erkannte das Gericht im neuen Prozess, da das Taxi noch rollte, als die drei Männer die ahnungslose Frau strangulierten und schlugen und sie nur zufällig überlebte. Die Strafen für den 25-Jährigen reduzierte das Gericht von acht auf siebeneinhalb Jahre und den 22-Jährigen von fünf auf viereinhalb Jahre. Beide hätten in der Haft positiv an sich gearbeitet, so Metz-Horst. Sehr gravierend habe die Kammer auch berücksichtigt, dass sich alle drei Angeklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet haben, 25 000 Euro Schmerzensgeld an die Taxifahrerin zu zahlen.
„Das, was die Angeklagten hier an Schuld auf sich geladen haben, ist massiv. Die Frau wird die Todesangst, die sie hatte, nie wieder vergessen. Sie haben sie in ihrer hilflosen Lage im Taxi zurückgelassen. Sie hätten beinah ein Leben auf dem Gewissen gehabt“, meinte Richterin Metz-Horst.
Bestätigung der Urteile gegen die älteren Angeklagten
Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker bejahte die vom BGH bemängelte Verurteilung wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer: „Das ist ein massiver zusätzlicher Vorwurf. Da geht es nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis.“ Wegen der positiven Entwicklung in der Haft forderte Münker dennoch eine Bestätigung der Urteile gegen die beiden älteren Angeklagten. Völlig anders sei die Situation beim 17-Jährigen: „Die zwei Jahre intensivpädagogische Arbeit, um die erzieherischen Defizite aufzuarbeiten, sind kläglich gescheitert. Es ist ein Unding, wenn man es dort nicht schafft, dass er zur Schule geht. Es hat massive Fehlentwicklungen gegeben. Es gibt nicht nur ansatzweise eine positive Prognose. Es bleibt letzlich nur der Jugendvollzug als feste Struktur.“ Münker forderte dreieinhalb Jahre.
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„Der 19. November war der schlimmste Tag in ihrem Leben. Sie hatte Todesangst“, betonte Nebenklage-Vertreter Thomas Trapp. Es sei nicht der Verdienst der Angeklagten, dass die 42-Jährige wieder Taxi fährt: „Das liegt an ihrem Willen, sich das Leben von den Dreien nicht kaputtmachen zu lassen.“
Verteidiger Andreas Hesse plädierte für erneut zwei Jahre zur Bewährung: „Er war mit 15 der Jüngste in der Gruppe. Die Gruppe war Familienersatz.“ Der heute 17-Jährige leide an einer sozialen Störung: „In der Entwicklung überwiegt aber das Positive. Er hat eine weitere Chance verdient.“
Nach Urteil zurück in die JVA Ronsdorf
Um diese bat auch der 17-Jährige im letzten Wort, das er von einem Blatt verlas: „In der Inhaftierung vom 30.11. bis 8.12. ist mir richtig klar geworden, was ich für einen Fehler gemacht habe. Ich brauche die Unterstützung in der Einrichtung, die Therapie. Sollte ich noch mal eine Chance bekommen, werde ich diese sinnvoll nutzen.“ Doch wie gesagt: Mit der Gnade des Gerichts war es vorbei. Nach dem Urteil wurde der 17-Jährige zurückgebracht in die JVA Wuppertal-Ronsdorf.