Albaum/Siegen. . Erfolgreich hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil im Taxi-Raub-Prozess von Albaum eingelegt. Jetzt gibt es ein neues Verfahren.
- Revision der Staatsanwaltschaft gegen Urteil des Landgerichtes erfolgreich
- Brutaler Überfall auf Taxifahrerin beim Sportplatz in Albaum
- Neues Verfahren vor der Jugendkammer beginnt am 30. November
Es war eine abscheuliche Tat. Den äußerst brutalen Raubüberfall in der Nähe des Sportplatzes in Albaum in der Nacht auf den 19. November 2014 wird eine Taxifahrerin ihr Leben lang nicht vergessen. Das Opfer hatte Todesangst und überlebte das Horrorszenario nur haarscharf.
Bewährung für 15-Jährigen
Die 2. Große Strafkammer als Jugendkammer des Siegener Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst hatte das angeklagte Trio am 5. Juni 2015 für die „menschenverachtende Tat“ verurteilt: acht Jahre Haft für den 23-Jährigen, fünf Jahre Jugendstrafe für den 19-Jährigen sowie zwei Jahre Jugendstrafe zur Bewährung für den 15-Jährigen wegen versuchten Mordes durch Unterlassen.
Das Trio hatte sich mit dem Taxi nach Albaum fahren lassen, „weil da kein Mensch ist“, wie der 19-Jährige auf dem Beifahrersitz vor Gericht gesagt hatte. Der 15-Jährige hatte mit einem Fernsehkabel bewaffnet hinter der Frau gesessen, neben ihm der 23-Jährige mit einem Schlagstock. Nach dem Strangulieren der Taxifahrerin mit dem Kabel und brutalen Schlägen mit Stock und Fäusten hatten die Angeklagten mitbekommen, dass es der um ihr Leben kämpfenden Frau sehr schlecht ging. Das Opfer röchelte, verdrehte die Augen und wurde bewusstlos. Das Trio war davon jedoch unbeeindruckt. Es war Teil ihres Tatplanes. Die Taxifahrerin sollte einen Gedächtnisverlust erleiden, damit sie das Trio nicht wiedererkennen kann. Und das alles wegen einer Beute von 300 Euro.
Den Tod in Kauf genommen
Wie diese Zeitung erfuhr, ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil der Jugendkammer vom 5. Juni vergangenen Jahres eingelegt. Sie war mit der Strafe für den Jugendlichen nicht einverstanden. Im Gegensatz zum Gericht war Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker von bedingtem Tötungsvorsatz ausgegangen. Die Angeklagten hätten „den Tod eines Menschen in Kauf genommen“. Münker hatte zehneinhalb Jahre Haft für den 23-Jährigen sowie Jugendstrafen von sechs Jahren für den 19-Jährigen und fünf Jahren für den 15-Jährigen gefordert. Richterin Metz-Horst hatte hingegen im Urteil gesagt, dass die „positive, milde Strafe“ für den Jüngsten einzig und allein der günstigen Sozialprognose geschuldet sei.
Rechlicher Fehler
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Grund: Es liege bei dem brutalen Verbrechen auch der Vorwurf eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer vor, den das Gericht aber nicht ins Urteil miteinbezogen hatte. Folge: Das Verfahren wurde vom BGH zurückverwiesen ans Siegener Landgericht. Das bestätigte Richterin Sabine Metz-Horst, stellvertretende Pressesprecherin am Siegener Landgericht, auf Anfrage.
Keine Deckelung
Die vom Bundesgerichtshof stattgegebene Revision bezieht sich dabei auf alle drei Angeklagten. Dies ist immer der Fall, wenn der BGH einen rechtlichen Fehler festgestellt hat. Dabei können jetzt in der neuen Verhandlung auch höhere Strafen in Betracht kommen, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat, weil sie mit dem Strafmaß für den Jugendlichen nicht einverstanden war. Deshalb gibt es in diesem Fall keine Deckelung der in erster Instanz verhängten Strafe. Ob die Strafe aber tatsächlich erhöht wird, ist offen und bleibt abzuwarten.
Neues Urteil am 8. Dezember
Laut Richterin Metz-Horst handelt es sich jetzt um ein abgekürztes Verfahren der 2. Großen Strafkammer des Siegener Landgerichtes. Beginn ist am Mittwoch, 30. November, um 9.30 Uhr (Saal 083). Das Urteil ist an einem weiteren Prozesstag, am 8. Dezember, geplant.