Albaum/Siegen. . Die Brutalität und Skrupellosigkeit des Trios waren unvorstellbar. Die drei Männer ließen sich in der Nacht auf den 19. November 2014 mit dem Taxi von Altenhundem zum abgelegenen Sportplatz nach Albaum fahren und strangulierten, schlugen und traten die völlig ahnungslose Fahrerin im Taxi. Die 41-Jährige litt Höllenqualen, hatte Todesangst, und es war purer Zufall, dass sie überlebte. Das interessierte das Trio jedoch wenig. Im Gegenteil. Die Männer schauten tatenlos zu, wie die Frau röchelte, die Augen verdrehte und bewusstlos wurde. Es war Teil ihres Planes. Die Taxifahrerin sollte einen Gedächtnisverlust erleiden, damit sie das Trio nicht wiedererkennen kann. Und das alles wegen einer Beute von knapp 300 Euro.
Die Brutalität und Skrupellosigkeit des Trios waren unvorstellbar. Die drei Männer ließen sich in der Nacht auf den 19. November 2014 mit dem Taxi von Altenhundem zum abgelegenen Sportplatz nach Albaum fahren und strangulierten, schlugen und traten die völlig ahnungslose Fahrerin im Taxi. Die 41-Jährige litt Höllenqualen, hatte Todesangst, und es war purer Zufall, dass sie überlebte. Das interessierte das Trio jedoch wenig. Im Gegenteil. Die Männer schauten tatenlos zu, wie die Frau röchelte, die Augen verdrehte und bewusstlos wurde. Es war Teil ihres Planes. Die Taxifahrerin sollte einen Gedächtnisverlust erleiden, damit sie das Trio nicht wiedererkennen kann. Und das alles wegen einer Beute von knapp 300 Euro.
BGH stellt Rechtsfehler fest
Wie bereits berichtet, hatte der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Siegener Landgerichtes vom 5. Juni 2015 von acht Jahren Haft für den 23-Jährigen, fünf Jahren Jugendstrafe für den 19-Jährigen sowie zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung für den 15-Jährigen wegen versuchten Mordes durch Unterlassen stattgegeben. Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker hatte für den 15-Jährigen fünf Jahre und den 19-Jährigen sechs Jahre Jugendstrafe gefordert, zudem für den 23-Jährigen zehn Jahre und sechs Monate. „Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil aufgehoben, weil es einen Rechtsfehler gegeben hat. Nach dem BGH liegt auch ein räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer vor“, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst beim Auftakt des neuen Prozesses vor der 2. Großen Strafkammer.
Aus Einrichtung abgehauen
Grund für die Revision: Die Bewährungsstrafe war der Staatsanwaltschaft zu milde. Auch der jüngste Räuber sollte eine Jugendstrafe verbüßen. Und der Weg führte den heute 17-Jährigen, der seit der Tat in einer Wohngruppe untergebracht war, gestern ins Gefängnis. Bereits vor Prozessauftakt hatte das Gericht hinter verschlossenen Türen einen Haftbefehl gegen den Lennestädter verhängt und nach der stundenlangen Verhandlung beschlossen, diesen auch in Vollzug zu setzen. „Schule ist bei ihm desaströs. Das muss ich leider sagen“, so eine Diplom-Sozialpädagogin aus der Einrichtung in Iserlohn, in der 17-Jährige bis gestern war. Wegen seiner Schulmüdigkeit sei er in Therapie. Nach der Revision habe sich seine Angst verstärkt, dass es zu einer Haftstrafe kommt. Am vergangenen Montag sei er dann abgehauen und habe auch Drogen konsumiert. Klartext redete die Jugendhilfe-Vertreterin: „Er hat die Chancen nicht genutzt und das Fass zum Überlaufen gebracht. Es ist eine Jugendstrafe zu vollstrecken.“
Opfer fährt wieder Taxi
Auch den Werdegang der beiden Mittäter in der Haft beleuchtete das Gericht. Als „durchweg positiv“ bezeichnete ein Justizvollzugsbeamter den in der JVA Attendorn einsitzenden ältesten Angeklagten. Der bei der Tat 23-Jährige mache Kraftsport, spiele Fußball, koche gerne und habe an einem Rückfallprophylaxe-Training teilgenommen. „Ich kannte Knast nur aus dem Fernsehen. Ich werde versuchen, eine Ausbildung zu machen als Industriemechaniker oder Plattenmosaikleger“, so der Lennestädter. Ein gutes Zeugnis stellte ein Sozialerbeiter auch dem in der JVA Ronsdorf inhaftierten bei der Tat 19-Jährigen aus.
Dem Opfer bleibt in dem neuen Prozess die Vernehmung erspart. Die Taxifahrerin habe eine Woche nach der Tat berichtet, dass sie absolute Todesangst gehabt habe, so ein Kriminalbeamter: „Als sie gewürgt wurde, sei es dunkel geworden. Sie habe an Mann und Kinder gedacht. Dann sei sie bewusstlos geworden.“ Rechtsanwalt Thomas Trapp, der als Nebenkläger für die Frau auftritt, schilderte die aktuelle Situation: „Sie ist immer noch als Taxifahrerin tätig. Sie liebt diesen Beruf, fährt auch wieder nachts. Sie sagt, es gebe Situationen, wo ihr unwohl sei. Es sei ein unangenehmes Gefühl, wenn Männer hinten einsteigen. Dann habe sie ein bisschen Angst, auch wenn sie nach Albaum fahren muss.“ Ihre Behandlung in der Traumaambulanz sei beendet, so Trapp. Nach seiner Einschätzung käme die Oberhundemerin jetzt aber einigermaßen mit den schlimmen Folgen der Tat zurecht.
Plädoyers und Urteil am 8. Dezember
Der Prozess wird am 8. Dezember mit den Plädoyers und dem Urteil fortgesetzt.