Albaum/Siegen. .

Sowohl die Staatsanwaltschaft Siegen als auch die Verteidiger von zwei der drei angeklagte Taxiräuber und Brandstifter haben nach dem Urteil vom 5. Juni der Großen Strafkammer des Landgerichtes Siegen Revision beantragt, wie Pressesprecher Dirk Kienitz gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte.

Brutaler Überfall

Am 18. November hatte das Trio (15, 19 und 23 Jahre) am Albaumer Sportplatz eine Taxifahrerin auf brutalste Weise überfallen, bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und 300 Euro geraubt. Die Quittung vor Gericht: Wegen versuchten Mordes durch Unterlassung von Hilfe wurde der Älteste zu 8 Jahren Haft, der Mittlere zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren sowie der Jüngste zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt.

Bundesgerichtshof

Während der 15-Jähruge das Urteil akzeptiert, legten die Verteidiger der beiden Älteren Revision ein. Und auch die Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Münker hatte im Tathergang eindeutig eine Tötungsabsicht erkannt, dem war die Strafkammer aber nicht gefolgt.

Dirk Kienitz: „Das Siegener Urteil wird samt Begründung jetzt schriftlich fixiert und dann an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter geleitet. Eine Entscheidung, ob das Siegener Urteil Formfehler enthält und deshalb eine Revision zugelassen wird, wird sicherlich nicht in den nächsten Monaten fallen.“