Siegen/Albaum. .

Der Prozess am Landgericht Siegen um den brutalen Raubüberfall auf eine Taxifahrerin in Albaum geht in die Schlussrunde. Einen Tag nach dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Münker, der hohe Haftstrafen für die drei Angeklagten gefordert hatte, waren am Freitag vor der Großen Strafkammer die Verteidiger an der Reihe.

Alle Anwälte waren sich in einem Punkt einig: Den von Oberstaatsanwalt Münker unterstellten Vorwurf des versuchten Mordes und einer Tötungsabsicht wiesen die Verteidiger zurück. Bei der Beurteilung der Rolle, die ihre Mandanten beim brutalen Überfall auf die Taxifahrerin in Albaum spielten, hatten die Rechtsanwälte aber ganz unterschiedliche Auffassungen.

Rechtsanwalt Hesse, der den Jüngsten aus dem angeklagten Trio vertritt, versuchte seinen Mandanten aus der Schusslinie zu bringen. Der damals 15-Jährige sei von den beiden Älteren zur Tat überredet worden, habe sogar aussteigen wollen und sich unter Druck gesetzt gefühlt. „Er war nicht die treibende Kraft und hat sich als schwächstes Glied der Gruppe gefühlt“, argumentierte Hesse. Als Strafmaß forderte er eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und 400 Sozialstunden.

Auch Rechtsanwalt Trode blieb in seinem Plädoyer für den Mittleren der drei Angeklagten unter dem geforderten Strafmaß der Anklage. Statt einer Jugendstrafe von sechs Jahren beantragte Trode vier Jahre und zehn Monate, um seinem Mandanten eine Perspektive zu geben.

Die „schwere und rücksichtslose Tat“ wollte Rechtsanwältin Kusztelak nicht beschönigen. Aber auch die Verteidigern des einzigen Erwachsenen unter den drei Beschuldigten wies den Vorwurf des Tötungsvorsatzes zurück. Objektiv habe für das Opfer auch keine Lebensgefahr bestanden. Ihr Mandant habe „das Pech, als einziger Erwachsener vor Gericht zu stehen“. Der 23-Jährige sei nicht der Anfänger der Gruppe gewesen. Kusztelaks Antrag: sieben Jahre und sechs Monate Haft statt der von der Anklage geforderten zehn Jahre und sechs Monate.

Der Prozess wird am Freitag, 5. Juni, um 14 Uhr mit der Urteilsverkündung fortgesetzt.