Siegen/Albaum. .
Für Oberstaatsanwalt Münker gibt es keinen Zweifel. Der Raubüberfall auf eine Taxifahrerin in Albaum in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2014 war ein versuchter Mord. Entsprechend fiel sein Plädoyer vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen aus.
Als Münker sein Plädoyer beendet hatte, rang der Älteste aus dem angeklagten Trio sichtlich um Fassung. Zehn Jahre und sechs Monate Gefängnis forderte der Vertreter der Anklage vom zur Tatzeit einzigen Erwachsenen der drei jungen Männer. Für die beiden anderen Angeklagten, die damals 15 und 19 Jahre alt waren, forderte Oberstaatsanwalt Münker Jugendstrafen von fünf und sechs Jahren.
Detaillierter Tatplan
„Ich habe keinen Zweifel an einem bedingten Tötungsvorsatz“, redete Münker in seinem Strafantrag Klartext. Für die Beute von einigen Hundert Euro hätten die drei Angeklagten „den Tod eines Menschen in Kauf genommen“. Das Trio sei in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2014 mit einem „detaillierten Tatplan“ und zudem mit „äußerster Brutalität“ vorgegangen.
300 Euro Beute
Das Trio hatte das Opfer - eine alleinerziehende Mutter - von Altenhundem zum abgelegenen Sportplatz in Albaum gelockt. Der Grund für den Überfall waren Schulden der beiden ältesten Angeklagten in Höhe von einigen Tausend Euro. Die Beute betrug dann nur rund 300 Euro.
Nur mit viel Glück überlebte die Taxifahrerin den brutalen Überfall, den die drei jungen Männer genau durchgesprochen hatten. Der damals 15-Jährige setzte sich hinter die Fahrerin, mit einem Kabel bewaffnet. Neben ihm nahm der Älteste des Trios Platz, in der Hand einen Schlagstock. Der vorne sitzende Mittlere sollte die Fahrerin mit der Faust bearbeiten. Ziel war es, solange Gewalt anzuwenden, bis Erinnerungslücken beim Opfer auftauchen. Denn erkannt werden wollten die Drei auf keinen Fall.
Am abgelegenen Tatort in Albaum angekommen, erlebte die Frau ein Märtyrium, das sie wohl nicht mehr vergessen wird. Nach dem Strangulieren mit dem Kabel und Schlägen auf den Kopf war das Opfer mehrere Minuten bewusstlos.
Den Todes- bzw. Überlebenskampf der Taxifahrerin erlebten die drei Angeklagten hautnah mit. Oberstaatsanwalt Münker: „Diese Frau rang darum, am Leben zu bleiben.“
Ums Leben gekämpft
Zwar überlegte einer der Angeklagten kurz, einen Krankenwagen zu alarmieren. Geholfen hat aber keiner der Frau. Einer der jungen Männer meinte nach der Flucht in den nahen Wald sogar: „Ich hätte sie umbringen müssen.“ Inzwischen haben alle Drei versucht, sich bei der Taxifahrerin zu entschuldigen.
„Das Opfer hat nicht nur von Angst gesprochen, sondern die Angst auch verkörpert“, erinnerte Oberstaatsanwalt Münker an die Aussage der Frau am ersten Tag der Hauptverhandlung.
„Meine Mandantin wird den Morgen des 19. November 2014 niemals vergessen“, berichtete der als Nebenkläger auftretende Rechtsanwalt Bartmeier. „Die Frau hat um ihr Leben gekämpft und Todesangst gehabt“, sagte Bartmeier in Richtung der drei Angeklagten.
„Sie haben eine Person zurückgelassen, vollkommen gleichgültig, in welcher Verfassung sie gewesen ist“, verdeutlichte der Nebenkläger das brutale Vorgehen der Angeklagten.
Ein Zitat der Frau sorgte auch am Donnerstag wieder für Betroffenheit. „Ich lasse mir mein Leben von den Drei nicht kaputt machen“, hatte die tapfer auftretende Taxifahrerin am ersten Verhandlungstag gesagt.