Siegen/Albaum. .
Die Nacht vom 18. auf den 19. November 2014 wird die überfallene Taxifahrerin nicht mehr vergessen. Das noch heute traumatisierte Opfer hatte Todesangst und überstand die brutale Tat in der Nähe des einsam gelegenen Sportplatzes in Albaum wohl nur mit einer gehörigen Portion Glück.
Für das angeklagte Trio gab es am Freitag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen für die „menschenverachtende Tat“ (Vorsitzende Richterin Metz-Horst) die strafrechtliche Quittung. Der zum Zeitpunkt des Raubüberfalls einzige Erwachsene muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Mittlere der Drei wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Glimpflich kam der damals 15-Jährige davon, der eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhielt.
Versuchter Mord durch Unterlassen
Verurteilt wurden die jungen Männer allesamt wegen versuchtem Mord durch Unterlassen, schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, Brandstiftung und Sachbeschädigung.
Einen Tötungsvorsatz bei der Planung der Tat und auch bei der brutalen Ausführung im Taxi sah das Gericht im Gegensatz zu Oberstaatsanwalt Münker nicht. Entscheidend für die Große Strafkammer war das Verhalten der drei Angeklagten nach der Tat. Und da gab es für das Gericht keinen Zweifel an unterlassener Hilfeleistung.
Mit Fernsehkabel stranguliert
Denn nach dem Strangulieren der Taxifahrerin mit dem mitgebrachten Fernsehkabel und einigen Schlägen mit einem Schlagstock und den Fäusten hatten die Angeklagten mitbekommen, dass es der Frau, die um ihr Leben kämpfte, sehr schlecht ging. Das Opfer röchelte, verdrehte die Augen und wurde bewusstlos. Was allerdings Teil des Tatplans war. Denn die Taxifahrerin sollte einen Gedächtnisverlust erleiden, damit das Trio nicht wiedererkannt werden konnte. Und das alles wegen einer Beute von etwa 300 Euro. Das Geld brauchte der damals 19-jährige, um seine Schulden zu bezahlen.
Schon in der Nacht vor dem Überfall auf die Taxifahrerin - die Täter wussten nicht, dass eine Frau in dem herbeigerufenen Mietwagen saß - hatten die drei jungen Männer laut Vorsitzender Richterin Metz-Horst den „Drang, etwas zu zerstören oder brennen zu lassen“. So zogen sie durch Altenhundem und zündelten. Auch hier war es wohl Zufall bzw. Glück, dass nichts Schlimmers passierte.
Günstige Sozialprognose für den Jüngsten Täter
Bei ihrer ausführlichen Urteilsbegründung ging Metz-Horst auf die „Diskrepanz“ zwischen zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und den beiden anderen, wesentlich härteren Urteilen ein. Und das für ein und die selbe Tat. Die „positive, milde Strafe“ für den Jüngsten sei einzig und allein der günstigen Sozialprognose geschuldet. Der junge Mann habe im geschlossenen Jugendheim, wo er bis zu seinem 18. Geburtstag untergebracht ist, aber noch einen „weiten Weg“ vor sich.
Mit seinen zur Tatzeit 23 Jahren sei der Älteste nicht die „treibende Kraft bei den Taten“ gewesen. Alle Angeklagten hätten bei dem brutalen, aber dilletantisch ausgeführten Überfall unter „Gruppendruck“ gestanden.