Hagen. . Sollten in Hagen in Kindertagesstätten Plätze für die Betreuung von Unter-Drei-Jährigen frei bleiben, dann können diese nicht automatisch mit Kindern besetzt werden, die schon älter als drei Jahre sind. Davon geht jedenfalls die Hagener Stadtverwaltung aus.
Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte sie: „Laut Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 22. Februar 2013 müssen mit Bundes- und Landesmittel geförderte U3-Plätze nach der Fertigstellung tatsächlich auch als U3-Plätze in Betrieb genommen werden.“ Eine anderweitige Inbetriebnahme dieser Plätze sei eindeutig zweckwidrig. „Ein Verstoß gegen die Zweckbindung würde unmittelbar zu Rückforderungen der Investitionsmittel führen.“
Das könnte den Unmut bei betroffenen Eltern noch vergrößern. Einige Eltern, die ihr Kind erst mit drei Jahren in die Hände einer Kita geben wollen, kritisieren, dass sie sich durch die massive Förderung der Unter-Drei-Jährigen-Plätze benachteiligt werden. So bestehe die Gefahr, dass Plätze in nahe gelegenen Kitas durch die bereits früher dort betreuten Kleinstkinder besetzt würden, die bis zum Schuleintritt in ihren angestammten Einrichtungen bleiben dürfen. Eltern, die ihre Kinder bewusst erst später in die Kinderbetreuung gäben, würden dadurch benachteiligt und müssten eventuell längere Wege zurücklegen. Denn der garantierte Kita-Platz für Über-Dreijährige bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet.
Erlass führt zu absurden Fällen
Durch den Erlass des Landes, geförderte U-3-Plätze auch dann nicht für ältere Kinder bereitzustellen, wenn diese unbesetzt geblieben sind, könnte nun zu folgendem Szenario führen: Eine Familie muss einen weiter entfernt liegenden noch freien Ü-3-Platz in einer Kita ansteuern, auch wenn direkt vor der Haustür ein U-3-Platz in einer anderen Kita noch frei ist.