Hagen. . Noch einmal lebenslang: Für den brutalen Sexualmord an Brunhilde Entz verurteilte das Landgericht Hagen 34 Jahre nach der Tat Karl Dieter F., der wegen eines anderen Mordes bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.

Das Urteil im Prozess um den Pfählungsmord an Brunhilde Entz (18) fiel wie erwartet aus: lebenslange Haft für Dieter Karl F. (69) – einen der brutalsten Sexualmörder der deutschen Kriminalgeschichte. Für den Verurteilten ändert sich in seinem Alltag nichts. Er sitzt bereits seit 33 Jahren in einer acht Quadratmeter großen Zelle in der JVA Diez.

Bereits 1980 verurteilt

Denn 1980 war er zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin (22) grausam zerstückelt hatte.

„Die Chance, dass er jemals wieder auf freien Fuß kommen könnte, schätze ich nach diesem Urteil auf Null ein“, bewertete es Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer in einer ersten Stellungnahme, „es wird sich nun kein Gutachter mehr finden, der den Angeklagten als ungefährlich einstuft.“ Und wohl auch keine Strafvollstreckungskammer, die ihn auf freien Fuß setzt.

Sichtlich genervt

F., diesmal mit grau-weißer Häkelmütze, wirkte vor der Urteilsverkündung sichtlich genervt. Er drehte in der Anklagebank seinen Stuhl zur Seite, wandte sich demonstrativ von den Fotografen ab. Um 15.45 Uhr, kurz bevor die Schwurgerichtskammer den Saal betrat, zog er artig sein Mützchen ­herunter und setzte es erst nach Ende der Verhandlung wieder auf.

In der Urteilsbegründung durch die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen nahm der 9. Januar 1979, „der Schicksalstag im Leben von Brunhilde Entz“, wie die Richterin es nannte, natürlich breiten Raum ein. Der Grund für die Ermordung der 18-Jährigen? „Sie hat sich seinem Willen auf ein nächtliches Gespräch nicht gebeugt. Das war das einzige Motiv“, befand das Gericht, „seine Reaktion war Strafe und Vernichtung.“

„Mit absolutem Vernichtungswillen“

Richterin Hartmann-Garschagen: „Der Angeklagte sprang auf sie zu, drosselte sie, bis sie in sich zusammensackte. Dann riss er ihr mit absolutem Vernichtungswillen den Unterleib auf.“ Das Gericht stellte die Schwere der Schuld fest. Während der 36-minütigen Urteilsbegründung schaute Dieter Karl F. gebeugt auf seine Hände, mit denen er nervös seine Mütze knetete.

Vielleicht erinnerte er sich da an seinen ersten Mordprozess. Im Schlusswort am 23. Januar 1980 hatte er den Richtern gesagt: „Wenn Sie mich nach meiner Strafe fragen, dann sage ich: Töten sie mich.“