Hagen. . Brunhilde Entz (18) aus Hagen wurde 1979 bestialisch umgebracht. Der mutmaßliche Täter wurde über seine DNA ermittelt. Nach 33 Jahren startete der Prozess in Hagen. Dieter Karl F. wird sich zudem wohl demnächst noch einem dritten Mordprozess stellen müssen – diesmal vor dem Landgericht Mainz.
Mit gelbgrünem Häkelmützchen wird Dieter Karl F. (69) in den Schwurgerichtssaal geschoben. Die Kopfbedeckung hat was Niedliches. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen: Hier steht ein mutmaßlicher Dreifachmörder vor uns.
Wegen eines bestialischen Frauenmordes wurde er 1980 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit nunmehr 33 Jahren verbüßt er die Strafe hinter Gittern. Seit gestern muss sich Dieter Karl F. erneut wegen eines Mordes verantworten – dieser Fall geht in das Jahr 1979 zurück, konnte aber erst vor zwei Jahren mit Hilfe modernster DNA-Technik aufgeklärt werden. Es handelt sich um den brutalen Tod von Brunhilde Entz. Die 18-Jährige wurde auf den Tag genau vor 34 Jahren auf offener Straße in Hagen regelrecht hingerichtet und gepfählt (unsere Zeitung berichtete). In diesem Fall droht dem Angeklagten eine weitere Verurteilung zu lebenslanger Haft und zusätzlicher Sicherungsverwahrung.
Doch jetzt sickerte durch: Dieter Karl F. wird sich wohl demnächst noch einem dritten Mordprozess stellen müssen – diesmal vor dem Landgericht Mainz. Er soll auch für einen Raubmord verantwortlich sein, der vor beinahe 42 Jahren begangen wurde. In der Nacht vom 29. auf den 30. März 1971 war ein Gastwirt in Worms überfallen worden. Das Opfer wurde von heimtückisch von hinten angegriffen und mit einer Bauklammer erschlagen.
750 Mark Bargeld erbeutet
Erbeutet wurden seinerzeit eine Goldmünzsammlung sowie 750 Mark Bargeld. Inzwischen hat sich eine Frau aus Australien bei den Behörden gemeldet und ein lang gehütetes Geheimnis offenbart: Ihr Vater hätte Dieter Karl F. vor vielen Jahren geholfen, das Tatwerkzeug aus dem Raubmord zu entsorgen. Eine Belastungsaussage, die bereits eine dritte Mordanklage nach sich zog. „Das Verfahren ist aber noch nicht eröffnet“, erklärt Justizsprecher Stephan Engelhorn vom Landgericht Mainz.
Gestern ging es erstmal um den Hagener Mordfall Brunhilde Entz. Ein Blitzlichtgewitter der Pressefotografen flackert auf und vier Fernsehkameras surren, als Dieter Karl F. den Gerichtssaal betritt: Lichtes Haar, graues Kinnbärtchen, unmodische Metallbrille und eben diese skurrile, gehäkelte Kopfbedeckung. Der Angeklagte wirkt wie ein gütiger Opa, wenn da nicht die Handschellen wären, die seinen stark tätowierten Händen keinen Spielraum lassen.
Weitere Einzelheiten
Die Einzelheiten, die Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer kurz darauf aus der Anklageschrift vorträgt, sind unvorstellbar grausam. Zusammengefasst: In den frühen Morgenstunden des 9. Januar 1979 wurde die 18-jährige Brunhilde Entz auf dem Nachhauseweg in Altenhagen überfallen, angegriffen und im Intimbereich schwer verletzt, regelrecht gepfählt. Die Leiche der Getöteten legte der Mörder unter einem VW-Käfer ab.
Der Angeklagte will zum Vorwurf zunächst nichts sagen und hat zum Prozessauftakt gleich zwei Wünsche: Die Handschellen sollen ab. Und er möchte seine Strickmütze aufbehalten. „Die habe ich immer auf, Tag und Nacht.“
Die Schwurgerichtsvorsitzende Heike Hartmann-Garschagen lässt die Handfesseln entfernen. „Die Mütze muss abgenommen werden, weil es der Würde des Gerichts nicht entspricht.“
Die Mütze sei, so der Gerichtspsychiater Dr. Pedro Faustmann, ein sogenanntes Alleinstellungsmerkmal und soll zum Ausdruck bringen, dass sich der Anklagte für etwas Besonderes hält.