Hagen. . Sein dunkler Anzug verwandelte sich ins Büßergewand: Oberbürgermeister Jörg Dehm musste jetzt eingestehen, seinen Ersten Beigeordneten Dr. Christian Schmidt zu Beginn des Jahres 2011 mit einem unrechtmäßig dotierten Beratervertrag ausgestattet zu haben. Das hat eine Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) ergeben.

„Ich habe einen Fehler gemacht, für den ich mich bei den Bürgern entschuldigen möchte“, räumte der Verwaltungschef kleinlaut ein, den rechtlichen Rahmen falsch eingeschätzt zu haben. Zum Hintergrund: Mit der Neuaufstellung der Hagen-Agentur zum Jahreswechsel 2010/11, bei der Schmidt keine Rolle mehr spielte, sollte seinerzeit für den langjährigen, nebenamtlichen Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ein adäquater finanzieller Ausgleich im Sinne einer Abfindung gefunden werden.

Der Dezernent hatte über zehn Jahre hinweg jährlich eine Extra-Vergütung plus Auslagenpauschale von 11.300 Euro zu seinem Beigeordneten-Salär (100.000 Euro) hinzuverdient. Somit wurde für die Fortführung zweier EU-Projekte zwischen Dehm und Schmidt im Januar 2011 kurzerhand ein Pauschalhonorar in Höhe von 37.000 Euro vereinbart (Tagessatz: 1200 Euro), um einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

„Einen Ausfall von knapp 12.000 Euro pro Jahr spürt man auch bei einem B6-Gehalt“, versuchte Dehm gestern sein Handeln, von dem der Aufsichtsrat der Hagen-Agentur ausgeklammert blieb (Dehm: „Blöderweise ist dort nichts protokolliert“), zu rechtfertigen. Laut RPA-Bericht, der der Redaktion vorliegt, gab es aus Schmidts bisheriger Geschäftsführertätigkeit „weder einen gesetzlichen noch einen vertraglichen Abfindungsanspruch“.

Beigeordneter Dr. Schmidt muss Betrag zurückerstatten

Darüber hinaus hatte Dehm entschieden, dass Schmidt – im Gegensatz zu den rechtlichen Regelungen der NRW-Nebentätigkeitsverordnung – seine Einnahmen jenseits des 6000-Euro-Limits nicht an die Stadt abführen müsse. Eine Ausnahmeregelung, die lediglich der Innenminister, aber niemals ein OB hätte treffen dürfen, so das RPA.

Somit soll Schmidt, der die gesamten 37.000 Euro bereits in 2011 ausgezahlt bekam, jetzt 31.000 Euro an den Kämmerer zurück überweisen. „Da will ich mich nicht wegducken“, versicherte Schmidt am Donnerstag, „vorbehaltlich einer rechtlichen Überprüfung werde ich das dann auch ohne Wenn und Aber tun.“ Gleichzeitig versicherte er, für das Honorar abseits seiner Dezernententätigkeit auch die entsprechenden Arbeitsstunden geleistet zu haben.

Dehm machte keinen Hehl daraus, dass er ein anderes Ergebnis des RPA-Prüfberichtes erwartet habe. Ihm sei es lediglich darum gegangen, dem Beigeordneten als Ausgleich für seine auslaufende Geschäftsführer-Vergütung als Wirtschaftsförderer einen Betrag zukommen zu lassen Dieser sei immer noch günstiger, als die Tätigkeit fortlaufen zu lassen: „Ich habe mir nicht die Frage gestellt, ob ich das darf, sondern ob das materiell in Ordnung ist.“ Die rechtlichen Fragen prüft jetzt die Staatsanwaltschaft.