Hagen. . Der Streit um den teuren Regenwasserkanal auf der Haßleyer Insel geht in die nächste Runde. Die Grünen kritisieren weiterhin das Millionenprojekt für das Möbelhaus Sonneborn, für das - so ihr Verdacht - der Gebührenzahler die Zeche zahlt.

Der Streit um den teuren Regenwasserkanal auf der Haßleyer Insel geht in die nächste Runde: Während Oberbürgermeister Jörg Dehm (CDU) das Vorgehen von Stadt und Wirtschaftsbetrieb Hagen beim Kanalanschluss des Möbelhauses Sonneborn verteidigte, reichten die Grünen im Haupt- und Finanzausschuss einen zweiten umfangreichen Fragenkatalog ein. Sie wollen mehr Details über die aus ihrer Sicht umstrittene Finanzierung (unsere Zeitung berichtete) erfahren.

Von „alarmierenden Fakten“ sprach der Fraktionsvorsitzende Joachim Riechel. Und weiter: „Die am meisten alarmierende Erkenntnis war für uns, dass geschlagene 2,7 Millionen Euro an Erschließungskosten am Gebührenzahler hängen bleiben“, so der Grünen-Politiker. Ein Horn, in das auch sein Fraktionskollege Rainer Preuß weiter stößt: „Die Aussage war immer: Der Investor übernimmt die Erschließungskosten. Da fühle ich mich hintergangen.“

Völlig zu Unrecht - argumentiert Oberbürgermeister Jörg Dehm: „Über die Kanalanschlussgebühr (rund 725.000 Euro, Anmerkung der Red.) wird nur ein kleiner Teil des Kanalbaus refinanziert. Das läuft in der Regel über die Gebühren.“ Die Firma Sonneborn werde genau so behandelt wie jeder andere Investor auch, wehrt sich der Verwaltungschef gegen den Vorwurf einer versteckten Wirtschaftsförderung. Im übrigen sei die Thematik bereits in der Februarsitzung des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetriebs Hagen intensiv diskutiert worden.

Rechtlich nichts auszusetzen

Rein rechtlich gebe es am Vorgehen der Stadt nichts auszusetzen. So zumindest sieht es der Bund der Steuerzahler. Allerdings, so macht Gebührenreferent Harald Schledorn deutlich, könnten die Zahlen durchaus anders aussehen – und zwar deutlich besser für den Gebührenzahler. „Es gibt einige Stellschrauben, die zu einer Senkung der Gebühren führen würden“, so Schledorn, „aber es muss politisch gewollt sein, daran zu drehen.“

So könnten Gemeinden grundsätzlich darüber befinden, ob und zu welchen Verhältnissen man Investitionen durch Anschluss- oder Entwässerungsgebühren refinanziere. „Wenn man den Investitionsaufwand zu 100 Prozent über die Anschlussgebühr deckt, schont das den Gebührenzahler“, so Schledorn. „Der Rat sollte die existierende Quotelung überdenken.“

„Kalkulatorische Kosten überdenken“

Wenn man aber weiter wie die Stadt Hagen verfahre, sollte man zumindest die „kalkulatorischen Kosten“ überdenken. „Wenn man bei der Abschreibung nicht mehr den Wiederbeschaffungszeitwert, sondern den Anschaffungswert berücksichtigt und auch die Zinsen nicht mehr wie Hagen bei 6,5 Prozent ansetzt, sondern um zwei Punkte senkt, so führt das zu einer erheblichen Kostensenkung“, rechnet Schledorn vor. Folge: sinkende Gebühren.

Zuletzt weist Schledorn darauf hin, dass die Stadt auf jeden Fall den Bund zur Kasse bitten muss, sobald die Autobahn 45 an den Kanal angeschlossen werde. „Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine eindeutige Rechtsprechung, dass Straßenbaulastträger herangezogen werden müssen, wenn sie in städtische Kanäle entwässern“, so der Mann vom Steuerzahlerbund, „für so etwas muss nicht der Gebührenzahler aufkommen.“

Die Stadt hatte argumentiert, dass man sich bewusst für die jetzige (aufwändige) Lösung beim Kanalbau entschieden habe, um auch bei einem sechsspurigen Ausbau die A45 entwässern zu können.