Hagen. . Die Hagener Staatsanwaltschaft überprüft den Beratervertrag, den der Erste Beigeordnete der Stadt Hagen, Dr. Christian Schmidt, im Jahr 2010 mit der Hagen-Agentur geschlossen hat.

Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker, Sprecher der Ermittlungsbehörde, bestätigte die Einleitung eines entsprechenden Vorermittlungsverfahrens. Ob sich daraus ein echtes Ermittlungsverfahren entwickelt, wird sich voraussichtlich erst nach der Sommerpause entscheiden.

Der unbefristete Arbeitsvertrag des ehemalige Geschäftsführers der Hagener Wirtschaftsförderung wurde zum Ende des Jahres 2010 aufgekündigt, als die Hagen-Agentur mit erweitertem Aufgabenspektrum sowie dem neuen Frontmann Gerhard Schießer an der Spitze an den Start ging. Stattdessen wurde Schmidt, der parallel immer als Beigeordneter der Stadt Hagen agierte, im Stile einer Abfindung mit einem Beratervertrag zur Abwicklung von EU-Projekten ausgestattet, der ihm neben seinem B6-Gehalt (circa 100.000 Euro) über zwei Jahre einen Nebenverdienst von weiteren 37.000 Euro sichert.

Oberbürgermeister Jörg Dehm, der gleichzeitig auch das Amt des Hagen-Agentur-Aufsichtsratsvorsitzenden inne hat und den Kontrakt allein mit Schmidt ausverhandelte, verweigert mit Hinweis auf das Beamtenrecht bis heute jegliche Auskünfte zu Vertragsdetails.

Hat der Dezernent den Verdienst korrekt abgeführt?

Nach Informationen dieser Zeitung hat Dezernent Schmidt es bislang versäumt, seinen Verdienst aus der Nebentätigkeit jenseits des jährlichen 6000-Euro-Limits (§ 13 der Nebentätigkeitsverordnung NRW) an die Stadtkasse abzuführen.

Dazu soll ihm in Form einer schriftlichen Vereinbarung auch ein entsprechender Freibrief von OB Dehm vorliegen. Parallel zu der Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der Verwaltungschef auch das städtische Rechnungsprüfungsamt mit der Untersuchung des Falls beauftragt.