Hagen. . Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch Oberbürgermeister Dehm ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den ehemaligen HGW-Geschäftsführer Harald Kaerger eingeleitet. Allerdings will Dehm zunächst abwarten, was aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird.
Oberbürgermeister Jörg Dehm hat nach Informationen unserer Zeitung ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (HGW), Harald Kaerger, eingeleitet. Grund ist die 31.000 Euro teure Feier, mit der sich Kaerger im Februar nach acht Jahren an der Spitze der HGW aus dem Amt hatte verabschieden lassen. Die Kosten fielen zunächst vollständig zu Lasten des Unternehmens, erst unter öffentlichem Druck erklärte Kaerger sich schließlich bereit, 16.000 Euro selbst zu bezahlen.
Bevor Dehm jedoch entscheidet, ob er den ehemaligen Beamten, der vor seiner Zeit bei der HGW als Leiter des Rechtsamtes im Dienste der Stadt tätig war, mit dienstrechtlichen Konsequenzen belegt, will er abwarten, was die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Untreue gegen Kaerger ergeben. Der lässt sich übrigens von seiner Frau Annette Kaerger-Steinhoff, die als Rechtsanwältin tätig ist, vertreten. Die Staatsanwaltschaft gewährte ihr Akteneinsicht im Verfahren gegen ihren Mann. „Die Ermittlungen laufen, mehr wollen wir zurzeit nicht sagen“, teilte ein Sprecher der Behörde mit.
Kein Privatmann würde so mit seinem Geld umgehen
Derweil hat der Hagener Jurist Martin vom Brocke, der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kaerger gestellt und sich anschließend bei der Kommunalaufsicht in Arnsberg über die vermeintliche Untätigkeit der Hagener Stadtspitze beschwert hatte, Post von der Bezirksregierung erhalten. Einer seiner Mitarbeiter habe sich mit Oberbürgermeister Dehm in Verbindung gesetzt, ließ Regierungspräsident Bollermann mitteilen. Ein „relevant rechtswidriges Verhalten“ des Stadtoberhauptes sei nicht zu erkennen. Die Kommunalaufsicht werde in der Angelegenheit daher nicht weiter tätig werden.
Kurz darauf trudelte auch ein Brief von Dehm bei vom Brocke ein. Der Oberbürgermeister schrieb, dass vom Brocke keinen Anspruch darauf habe zu erfahren, mit welchem Ergebnis und welchen Folgen die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen Kaerger enden würden. Ein Auskunftsrecht sei den am Disziplinarverfahren beteiligten Stellen vorbehalten.
Über soviel bürokratischem Formalismus hat vom Brocke seinen Mutterwitz nicht verloren. Keinem Privatmann würde es einfallen. mit seinem Geld so umzugehen wie die Hagener Politik mit der Kaerger-Affäre, mokiert sich vom Brocke und greift zu einem Vergleich: Herr A. verbrät ihm von Herrn B. anvertrautes Geld in Höhe von 310 Euro. Als die Sache auffliegt, erklärt sich A. großzügig bereit, B. 160 Euro zu erstatten mit der Bemerkung: „Damit muss es aber auch gut sein.“ Herr B. erklärt: „Schwamm drüber, den Rest übernehme ich.“ Kein vernunftbegabter Mitteleuropäer würde sich derart verhalten, so vom Brocke. Ausgenommen natürlich die Hagener Politiker.