Olsberg. Der Mobilitätshof in Olsberg ist Umweltschützern ein Dorn im Auge. Der VNUH kritisiert, dass das Umweltgutachten Probleme verschleiern könnte.

Die Planungen zum Mobilitätshof, der hinter Nuttlar an der A46 entstehen soll, liegen aktuell laut Raiffeisen Vital noch im Zeitrahmen. 2025 soll Baubeginn sein, auch wenn ein Sprecher einräumt, dass es auch Anfang 2026 sein könnte - je nach Witterung. Allerdings müssen die Planungen noch einige Hürden überwinden (die WP berichtete). Jetzt meldet sich auch der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) im Gespräch mit der WP zu Wort und kritisiert das Projekt auf lokaler, aber auch bundespolitischer Ebene.

Autohof nicht nur auf lokaler Ebene ein Problem

Vorstandsmitglied Winfried Rampe betont: „Die Verkehrspolitik hat auch etwas mit CO2 und dem Klima zu tun.“ Die obersten Politikebenen, Rampe betont hier die Verantwortung der EU und des Bundes, würden zurecht postulieren, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und des Individualverkehrs auf den Personennahverkehr und die Bahn stattfinden solle. „Sieht man sich aber die Statistiken an, so zeigen diese das genaue Gegenteil. Der Verkehr auf der Strasse wächst und wächst! Absolut und relativ verlagert sich der Verkehr seit mehr als 30 Jahren Verkehr von der Schiene und vom ÖPNV weg zur Straße.“ Allein dieser Gesichtspunkt sollte laut Rampe das weitere Protegieren des Güterverkehrs auf der Straße auf allen Planungsebenen in Frage stellen. Er fügt hinzu: „Zumal wir lokal keinen Engpass an Tankstellen mit WCs haben.“ Dem hatte in der Vergangenheit schon Martin Rahmann, Vertriebsleiter der Firma Kleinwächter, in einer WP-Berichterstattung 2022 widersprochen: Er hatte damals auf die Wichtigkeit eines Mobilitätshofes für die Region hingewiesen.

VUNH befürchtet nachhaltige Schäden

Ganz in Nähe der Autobahnabfahrt Olsberg ist der Bau eines Autohofs geplant. Hier liegt aber auch ein FFH-Gebiet.
Ganz in Nähe der Autobahnabfahrt Olsberg ist der Bau eines Autohofs geplant. Hier liegt aber auch ein FFH-Gebiet. © Joachim Aue | Joachim Aue

Damit kommt Rampe in seiner Argumentation auch auf die lokale Ebene zu sprechen. „Wir vom VUNH sind nach wie vor am Thema.“ Er befürchtet, dass die Natur nachhaltigen Schaden nehmen könnte: „Allein die Tatsache, dass man einen Autohof unmittelbar ohne jeden Puffer an die Grenze eines Naturschutzgebietes plant, zeigt den nicht vorhandenen Stellenwert des Natur- und Artenschutzes. Der Autohof wird sich oberhalb der jungen Ruhr befinden. Diese wird zwangsläufig und nachhaltig verunreinigt, wenn es aufgrund der beengten Verhältnisse zu einem Rangierunfall mit Gefahrgütern kommt.“ Oberhalb der Vorhabenfläche befinde sich ein großes Brückenbauwerk mit Gefälle zur Kreuzung, das im Falle eines stehenden Tiefdruckgebietes (Stichwort Ahr) wie ein Kanal erhebliche Wassermengen auf die Vorhabenfläche leite. „Aktuell monieren wir, dass offenkundig im Zuge des Vorhabens gesunde Laubbäume im angrenzenden Naturschutzgebiet gefällt wurden. Genehmigt ist an dem Vorhaben noch nichts, aber die Bäume im NSG sind schon mal weg. Das heißt, dieser Teil des Naturschutzgebietes ist endgültig kaputt.“

Gutachter nur in Ausnahmefällen gründlich, kritisiert der VUNH

Die notwendigen Umweltgutachten, die für das Projekt erstellt werden müssen, wurden von Raiffeisen Vital in Auftrag gegeben - das kritisiert Rampe. Er sagt: „Wir erhalten die Gutachten erst im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung. Überraschungen erwarten wir nicht, denn in der Regel bekommt man als Auftraggeber, was dem Vorhaben garantiert nicht entgegensteht“, so Rampe. Er bringt ein Beispiel ins Feld, den Winterberger Bebauungsplan für eine Fläche in Niedersfeld: „Die gesetzlich vorgeschriebene botanische Begutachtung der Fläche erfolgte zur Unzeit außerhalb der Vegetationsperiode im November. Interessiert das einen Stadtrat?“ Ähnliches moniert aktuell der VUNH-Schwesterverein VNV bei einem Vorhaben der Stadt Brilon an der Möhnestrasse. „Dort ging es um eine Begehung, die man ebenso absurd in den Februar verlagerte. In einem anderen Verfahren verkaufte der Gutachter Raumnutzungsbeobachtungen von Vögeln über eine Distanz von mehr als vier Kilometer. Die Gutachter kennen nahezu keine Schamgrenze, ihren Namen mit absurden Handlungen zu verbinden“, sagt Rampe. Und weiter: „Vertretbar sind nach der Arbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten Beobachtungsdistanzen von in der Regel nicht mehr als 1000 Metern.“ Rampe räumt ein, dass es Ausnahmen gebe, diese aber selten seien. „Wir lassen uns überraschen, was in den „Gutachten“ stehen wird“, betont er.

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VUNH will das Projekt Autohof Olsberg im Blick behalten

Der VUNH werde sich am Fortgang des Verfahrens beteiligen. „Wir erwarten aber, dass der Stadtrat das Vorhaben durchwinken wird, egal was wir vortragen. Die Stadt Olsberg hat die Änderung der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Vorhabenträger verlagert. Dadurch hat sie sich selbst der Freiheit teilweise entäußert, das Vorhaben abzubrechen“, wie Rampe sagt. Dem widerspricht die Stadt auf Nachfrage der WP: „Die Stellungnahme des VUNH ist sachlich falsch und dementsprechend nicht zutreffend. Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrags, den die Stadt Olsberg mit dem Vorhabenträger abgeschlossen hat, ist lediglich eine Kostenübernahme für die Planungsverfahren sowie das Umweltgutachten.“ Die in den Planungsverfahren vorgesehenen Verfahrensschritte inklusive Abwägungen sowie die Beratung des Umweltgutachtens erfolgten laut Pressesprecher der Stadt Olsberg „wie in allen anderen Planungsverfahren in kommunaler Zuständigkeit auch im Ausschuss Planen und Bauen bzw. im Rat der Stadt Olsberg als demokratisch gewählten Gremien.“ Schon zuvor hatte es Unmut zwischen Stadt und VUNH gegeben. Zu einem Bau- und Planungsausschuss der Stadt Olsberg, bei dem es um die Ergebnisse eines ersten Vor-Ort-Termins ging, an dem verschiedene Genehmigungsbehörden teilgenommen haben, war der VUNH nicht eingeladen. Das hatte der VUNH heftig in einer Stellungnahme kritisiert.

„Dann stellt sich die Frage, ob wir gegen das Vorhaben klagen.“ Das hänge auch bei guten Erfolgsaussichten davon ab, wie sich andere Verfahren des VUNH entwickeln würden. „Denn auch wir können Geld nur einmal ausgeben.“

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