Olsberg. Bei einem Termin für die geplante Rastanlage an der A-46-Abfahrt war der Verein für Umwelt und Naturschutz nicht eingeladen. Das sorgt für Unmut.
Die Pläne für den Bau eines Tank- und Rasthofes im Bereich der A46-Abfahrt in Olsberg waren jetzt Thema im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Olsberg. Dabei ging es um die Ergebnisse eines ersten Vor-Ort-Termins, an dem verschiedene Genehmigungsbehörden teilgenommen haben. Nicht eingeladen dazu war der Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland (VUNH), der das im Vorfeld gefordert hatte und die Nichtbeteiligung kritisiert.
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Behörden haben aktuell keine Bedenken
Die Stadt erklärt in einer Pressemitteilung, dass sie den Ausschuss darüber informiert habe, dass es zum jetzigen Zeitpunkt „keine planungs- oder umweltrelevanten Bedenken“ gegen den möglichen Bau eines Mobilitätshofs durch einen privaten Investor gebe. Fachbereichsleiter Hubertus Schulte habe aber auch deutlich gemacht, dass dieser Behördentermin keineswegs die planungs- und baurechtlichen Verfahren ersetze, die nun in einem nächsten Schritt folgen können. „Ausschlussgründe sind nach wie vor möglich“, so Schulte. Ob und in welcher Weise der geplante Mobilitätshof tatsächlich umgesetzt werden könne, müssen nun die gesetzlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans zeigen. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Ausschussmitglieder, dem Vorhabenträger, also der Raiffeisen Vital Tankgesellschaft, den Beginn eines planungsrechtlichen Verfahrens in Aussicht zu stellen. Voraussetzung sei allerdings, dass mit der Stadt Olsberg ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und alle mit der Planung verbundenen Kosten übernommen werden.
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Das sagt der VUNH
Der VUNH sieht die bisherige Vorgehensweise sehr kritisch: „Die Politik und Behörden unterliegen der verführerischen Ansicht, mit Natur und Umwelt nach Gutsherrenart, nach Gusto umgehen zu dürfen. Statt positiv formuliert, den Natur- und Artenschutz bei Planungen mitzudenken“, ärgert sich Winfried Rampe, der im Vorstand des Vereins aktiv ist. Auf der Internetseite hat der Naturschutzverein eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Darin heißt es: „Die rechtzeitige Beteiligung der Umweltverbände hat einen Sinn - auch aus Sicht der Behörde. Nach der Idee des Gesetzgebers sollen die Vorstellungen der klageberechtigten Umweltverbände nicht erst in den gerichtlichen Verfahren, sondern möglichst frühzeitig geltend gemacht werden, das heißt, bevor entschieden wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sein könnte.“
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Das sagt die Stadt Olsberg
Die Stadt Olsberg teilte auf Anfrage der WP mitgeteilt, dass der VUNH nicht an dem Behördentermin zu dem möglichen Mobilitätshof teilgenommen habe, weil dieser Termin den beteiligten Fachbehörden vorbehalten sei. Der VUNH sei nach Rechtsauffassung der Stadt Olsberg keine Behörde oder behördenähnliche Organisation. Darüber habe die Stadt Olsberg mit den Vertretern des VUNH auch das direkte Gespräch gesucht und die Hintergründe erläutert. Der Verein habe aber selbstverständlich die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen zu einem Projekt Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen einzubringen.
Recht auf Beteiligung
Dazu erklärt der VUNH, der Termin sei nicht als „Behördentermin“ angekündigt, „sondern explizit als Scoping. Unstrittig sei, dass der Verein keine Behörde oder behördenähnliche Organisation sei und er habe sich auch nie so bezeichnet. Es gehe in diesem Verfahren aber darum, wie ein Träger öffentlicher Belange behandelt zu werden. „Das leiten wir unmittelbar aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ab, denn anerkannten Umweltvereinigungen ist mit der Anerkennung das Recht verliehen, an bestimmten Verwaltungsverfahren beteiligt zu werden“, heißt es in einer Stellungnahme auf der Vereinshomepage. Dieses Recht könne sich nicht auf die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, denn die sei ein „Jedermannsrecht“.
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Fläche ist Landschaftsschutzgebiet
Bei der 1,5 Hektar großen Fläche, um die es geht, handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Die Stadt Olsberg erklärt dazu, dass grundsätzlich der gesamte Außenbereich im Olsberger Stadtgebiet als Landschaftsschutzgebiet eingestuft sei. Bei dieser Einstufung gebe es die Kategorien A, B und C. Die Fläche, um die es in dieser Sache geht, gehöre zur Kategorie A, die Flächen mit dem niedrigsten Schutz-Status bezeichne. Grundsätzlich sei die Einstufung als Landschaftsschutzgebiet kein Grund, um für solche Bereiche keine Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes oder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen, so die Stadt Olsberg. Das hätten die Fachbehörden im Rahmen des Behördentermins auch so unterstrichen. Umgekehrt bedeute dies aber auch nicht, dass der Landschaftsschutz keine Rolle spiele. Im Rahmen der formalen Planverfahren würden die rechtlich vorgeschriebenen naturschutzfachlichen Prüfungen durchgeführt. Sollten sich hier keine Ergebnisse zeigen, die gegen die – mögliche - Ausweisung als Sondergebiet sprechen, könnte der HSK als Aufsichtsbehörde das Gebiet aus dem Landschaftsschutz entlassen.
Der VUNH betont, dass der Kreis das allerdings nur dürfe, wenn dem Natur- und Artenschutz nichts entgegenstehe, wenn das Vorhaben im öffentlichen Interesse liegt und nicht an einer anderen, nicht geschützten Stelle realisierbar sei.