Hochsauerlandkreis. Nach der Cyberattacke steht fest, ab wann in Paderborn und Waldeck-Frankenberg Autos aus dem HSK zugelassen werden können. Die Infos im Überblick

Hochsauerlandkreis. Am Montag, 20. November, starten die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten wieder in eingeschränktem Umfang in Zusammenarbeit mit den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg. Der Hochsauerlandkreis bittet, die folgenden Hinweise zu beachten.

Kfz-Zulassung

Die Kunden können die Vorgänge montags bis freitags zwischen 7.30 und 10 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr in den Kfz-Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede ohne vorherige Terminbuchung abgeben. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen. In den Kreishäusern finden lediglich die Annahme und die Ausgabe statt, das Zulassungsgeschäft selbst in den Nachbarkreisen durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises.

Die Checkliste der Zulassungsstelle
Die Checkliste der Zulassungsstelle © Hochsauerlandkreis | Hochsauerlandkreis

Für private Zulassungen sind mitzubringen

- Personalausweis oder Reisepass (am besten zusätzlich als Kopie)

- Soweit vorhanden: Meldebescheinigung (Inhaber ausländischer Ausweisdokumente)

- die erforderlichen Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II

- Bankkarte/EG-Karte

- Nummer der Elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB)

- Handynummer und/oder Mailadresse

- ausgefüllter Handzettel

- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

- Zulassungsvollmacht (wenn der Halter nicht persönlich vorspricht)

Der Handzettel, das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare sind auf der Notfall-Website www.hochsauerlandkreis.org hinterlegt.

Hinweis für gewerbliche Halter: Für Zulassungen wird ein aktueller vollständiger Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Sofern kein Eintrag im Handelsregister besteht, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich.

Unvollständige Unterlagen können nicht entgegengenommen werden.

Wenn die Vorgänge nach der Bearbeitung wieder zurück in den Kfz-Zulassungsstellen angekommen sind, werden die Kunden per SMS oder Mail informiert, gegebenenfalls auch telefonisch). Die Bearbeitungszeit wird mehrere Tage dauern auch wegen des Transportes der Unterlagen nach und von Paderborn und Korbach. Bereits geprägte Kennzeichenschilder können nicht verwendet werden, da die Kennzeichen nach festen Kontingenten erst während der Verarbeitung an den HSK vergeben werden.

Nicht möglich sind:

- Wahlmöglichkeit zwischen den Kennzeichen PB oder KB

- Vergabe von Wunschkennzeichen

- Vergabe von bereits reservierten HSK-Kennzeichen

- Reservierung bzw. das „Behalten“ des Kennzeichens bei einer Abmeldung

- Adressänderungen

- Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren

- Technische Änderungen

Hinweise für Händler und Zulassungsbetriebe: Die Vorgänge bitte vollständig und sortiert abgeben sowie zunächst nur die eiligsten Fälle.

Wenn die normale Bearbeitung im HSK wieder beginnt, kann auf HSK umgekennzeichnet werden. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Es kann auch weiterhin das auswärtige Kennzeichen verwendet werden.

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Fahrerlaubnisse/Führerscheine

Die Kunden können montags bis freitags zwischen 7.30 und 12 Uhr ohne Termin in den Führerscheinstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede vorsprechen. Dort erfolgt eine individuelle Absprache des weiteren Vorgehens.

Nicht möglich sind:

- Umtausch Papierführerschein in Kartenführerschein

- Erstellung oder Anforderung von Karteikartenabschriften

- Ausstellung von Internationalen Führerscheinen

- Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen

An Ablauf halten: Die Kreisverwaltung bittet, den Ablauf einzuhalten, die Vorgänge ausschließlich über die HSK-Zulassungsstellen laufen zu lassen und sich nicht direkt an die Kreise Paderborn und Waldeck-Frankenberg zu wenden. Beide Kreise wurden in den vergangenen Tagen bereits erheblich durch Anrufe und Mails aus dem HSK in ihrer Arbeit eingeschränkt. Der Hochsauerlandkreis bleibt zuständig für die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten, auch wenn es rechtliche Ausnahmen gibt.