Hochsauerlandkreis. Die Höhe der Hundesteuer in Marsberg sorgt für Kritik. Brilon, Olsberg, Winterberg, Medebach und Hallenberg: Wo zahlt man viel Steuern, wo wenig?
Das Thema sorgt in den sozialen Netzwerken für große Diskussionen. Es geht um Hundesteuern. In einer Marsberger Facebookgruppe kommt die Stadt nicht ganz so gut weg: „Verdienen werden sie sehr gut daran, wenn man bedenkt welche Dörfer zu Marsberg gehören und wie viele Hunde halten“, „Wäre schön, wenn das Geld dann auch für Mülleimer verwendet werden würde. Dann bräuchte man nicht die Hundetüte durchs halbe Dorf tragen“, „Viel Geld für nichts, das ist halt Marsberg“, heißt es dort unter anderem. Städte entscheiden selbst, wie hoch die Hundesteuern sind, die auf Halter zukommen. Dabei wird nicht nur unterschieden, wie viele Vierbeiner im Haushalt sind, sondern auch, ob es sich dabei um bestimmte Rassen handelt. Beides kann den Preis noch weiter in die Höhe treiben. Mit Blick auf die einzelnen Städte im Altkreis Brilon zeigen sich stellenweise große Unterschiede bei den Kosten für Hundebesitzer. Bei der Frage nach dem Verwendungszweck für die eingenommenen Steuern sind sich alle sechs Städte einig.
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„Eine Steuer hat keine konkrete Gegenleistung, die von der Gemeinde erbracht werden muss. So ist die Hundesteuer ebenso wie beispielsweise die Grund- oder die Gewerbesteuer zunächst einmal ein allgemeines Finanzierungsmittel der Kommune“, heißt es auf Anfrage bei der Stadt Brilon. Wie alle anderen Steuereinnahmen auch, dient die Hundesteuereinnahme zur Gesamtdeckung des Haushalts. Gleichwohl werden die Einnahmen in Brilon beispielsweise dazu verwendet, Kotbeutelspender zu beschaffen oder Verunreinigungen durch liegen gelassenen Kot der Tiere zu beseitigen. Wie hoch diese Einnahmen am Ende sind, ist von Kommune zu Kommune verschieden.
Brilon
In Brilon kostet die Haltung eines Hundes 78 Euro. Kommt ein zweiter hinzu, kostet jeder schon 90 Euro. Wenn drei oder mehr Vierbeiner gehalten werden, fallen je Tier 102 Euro an. Einen Sondertarif für „Kampfhunde“ gibt es nicht. Es besteht allerdings eine Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde und Hunde besonderer Rassen. Bullterrier und Pitbull Terrier gehören beispielsweise zu erstgenannten Gruppe. In Brilon sind davon zwei Tiere gemeldet. Hunde besonderer Rassen hingegen sind zum Beispiel der Bullmastiff oder Rottweiler. Acht Stück sind in der Stadt gemeldet. Die Zahl der Anmeldungen ist in den vergangenen fünf Jahren immer wieder angestiegen. Während 2018 noch 1642 Hunde in Brilon ein Herrchen oder Frauchen hatten, sind es in diesem Jahr 1837.
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Und was passiert, wenn Halter der Stadt gar nicht sagen, dass sie sich einen Hund angeschafft haben? „Durch Feststellungen des Außendienstes der Stadt Brilon sowie Informationen zu gegebenenfalls nicht angemeldeten Hunden, können die Hundehalter kontaktiert werden. Sofern die Hunde nicht korrekt gemeldet wurden, werden die Halter zur Hundesteuer veranlagt und es werden gegebenenfalls Bußgelder verhängt. Darüber hinaus können im Rahmen einer Hundezählung weitere Halter ermittelt werden, die sich der Steuerpflicht bislang entzogen haben“, heißt es von Seiten der Stadt Brilon.
Olsberg
1102 Hunde sind in Olsberg gemeldet. Unter die bestimmten Rassen fallen davon vier. Auch hier gehen die Anmeldungen in den vergangenen Jahren immer weiter in die Höhe. 2018 waren es 984 Tiere. Ein Hund kostet Besitzer 80 Euro. Wenn ein zweiter dazu kommt, werden 95 Euro pro Tier fällig. Ab drei Hunden sind es 105 Euro. Gefährliche Hunde kosten 700 Euro.
Marsberg
Aktuell sind in der Stadt Marsberg 1.552 Hunde zur Hundesteuer angemeldet, vier davon gelten als gefährliche Hunde und sieben als Hunde bestimmter Rassen. In den Jahren vor der Corona-Pandemie war die Anzahl der gehaltenen Hunde im Stadtgebiet bei minimalen Schwankungen gleichbleibend. Seit Beginn der Corona-Pandemie konnte jedoch im Stadtgebiet Marsberg eine minimale Steigerung der Hundeanmeldungen festgestellt werden.
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Die Stadt äußert sich wie folgt zu den erhobenen Steuern: „Die Hundesteuer stellt aus rechtlicher Sicht eine kommunale Aufwandssteuer dar. Der Charakter einer Steuer ist derjenige, dass es sich hierbei um eine öffentliche Abgabe handelt, die einseitig durch den Steuergläubiger ohne die Gewährung einer Gegenleistung erhoben wird. Dies bedeutet, dass die Erträge aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt der Stadt Marsberg fließen und dort zur Deckung aller Aufwendungen eingesetzt werden. Es ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Marsberg ein Zuschuss an das Tierheim Brilon geleistet wird. Es fließt daher mittelbar ein Teil der Steuern wieder an die Hundehalter bzw. an die Tiere zurück. Zur Höhe der Hundesteuer in der Stadt Marsberg ist festzustellen, dass sich die Hundesteuer im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW im Mittelfeld befindet und nicht als extrem hoch anzusehen ist.“
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird 88 Euro, zwei Hunde gehalten werden 105 Euro je Hund und drei oder mehr Hunde gehalten werden 123 Euro je Hund. Ein Hund nach § 3 Landeshundegesetz kostet 880 Euro. Zwei oder mehr Hunde kosten 1050 Euro pro Tier. Ein Hund nach § 10 Landeshundegesetz kostet Hundehalter 440 Euro, zwei oder mehr Hunde 525 Euro je Hund.
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Im Rahmen von Kontrollen konnten im vergangenen Jahr mehrere Hunde ermittelt werden, die nicht zur Hundesteuer angemeldet waren. Gegen die Halter dieser Hunde wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Stadt Marsberg weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nichtanmeldung kein Kavaliersdelikt ist. Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.
Winterberg
Auch in Winterberg werden immer mehr Hunde angemeldet. 2018 waren es 999. In diesem Jahr beträgt die Anzahl 1076. Bei den Hundesteuern ist die Stadt klar am teuersten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2015 wurde die Hundesteuer zur Finanzierung des Gesamthaushaltes von 87 Euro auf 100 Euro für einen Hund angehoben. Seitdem ist die Hundesteuer unverändert. Ab zwei Hunden steigt der Betrag auf 115 Euro pro Tier und ab dreien müssen Besitzer 130 Euro an die Stadt zahlen. Gefährliche Hunde kosten 700 Euro, wenn ein zweiter oder mehr dazu kommen, sind 800 Euro pro Vierbeiner fällig.
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Medebach
„Wir haben aktuell 661 Hunde; davon sind drei als gefährlich Hunde beziehungsweise als Kampfhunde eingestuft. Die Anzahl der gemeldeten Hunde ist stabil und weicht von Jahr zu Jahr nur geringfügig ab“, sagt Bürgermeister Thomas Grosche. Der Ansatz der Hundesteuer liegt im Haushaltsjahr 2022 bei 52.000 Euro. In turnusmäßigen Abständen kontrolliert die Stadt die Hunde durch eine Erfassung. Dies ist zuletzt in einem interkommunalen Projekt mit der Stadt Hallenberg im Jahr 2013 geschehen und soll nach Rückgang der Infektionszahlen erneut erfolgen. Die Haltung der Tiere ist in Medebach vergleichsweise günstig. Ein Hund kostet 72 Euro, ab zwei Tieren fallen Kosten in Höhe von 90 Euro und ab drei Tieren in Höhe von 108 Euro an. Ein „gefährlich“ eingestufter Hund kostet 576 Euro. Ab zwei Tieren sind 720 Euro pro Hund zu zahlen.
Hallenberg
Nach der letzten Jahres-Statistik 2021 vom 7. Januar diesen Jahres gibt es in Hallenberg 335 Hunde. Drunter sind weder gefährliche Hunde noch bestimmte Rassen nach dem Landeshundegesetz zu finden. „Im Vergleich zu der Jahresstatistik 2020 hatten wir 295 Hunde. Das heißt es ist ein Gesamt-Anstieg in 2021 um 40 Hunde zu verzeichnen. Nach nur leicht schwankenden Zahlen haben wir einen Zuwachs durch die Pandemie gemerkt“, erklärt Bürgermeister Enrico Eppner. Aufgrund der angemeldeten Anzahl der Hunde wurden Erträgen von 20.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt.
Die Hundesteuer beträgt aktuell jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird, 60 Euro, zwei Hunde gehalten werden, je Hund 80 Euro, drei und mehr Hunde gehalten werden, je Hund 100 Euro. Ein gefährlicher Hund schlägt mit 600 Euro zu Buche, Ab zwei Hunden steigt dieser Wert auf 800 Euro an.