Hochsauerlandkreis. Homeoffice-Sonderregel, Kindergeld-Bonus und Co: Das Finanzamt Brilon erklärt, was 2021 bei der Steuererklärung beachtet werden sollte:

Hochsauerlandkreis. Mit Beginn des neuen Jahres beschäftigen sich viele Bürger mit ihrer Steuererklärung. 2020 war ein Jahr, das vor allem durch das Pandemie-Geschehen in der Corona-Krise geprägt war. Wir haben beim Finanzamt Brilon nachgefragt, was das für die Steuerzahler vor Ort heißt.

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Homeoffice

Wenn Arbeiternehmer aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an ihrem gewohnten Arbeitsplatz arbeiten und im Homeoffice tätig sind, können die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen, wie zum Beispiel Energiekosten) und die Ausstattung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden, zum Beispiel anteilig für den Zeitraum, in dem vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das ist beispielsweise auch erfüllt, wenn der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber aus Gründen des Infektionsschutzes nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Allerdings muss die Arbeit im Homeoffice in einem separaten Raum ausgeübt werden, der nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Darüber hinaus können Aufwendungen für Arbeitsmittel berücksichtigt werden, wenn sie beruflich begründet sind.

Für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember kann für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der Wohnung belegen Tätigkeitsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche oder berufliche Betätigung pauschal 5 Euro, höchstens 600 Euro im Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Dabei handelt es sich um eine Homeoffice-Sonderregelung für Fälle, in denen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht geltend gemacht werden.

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Kurzarbeit

Nach den bundesgesetzlichen Regelungen ist das zusätzlich zum gekürzten Gehalt erhaltene Kurzarbeitergeld steuerfrei und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz des steuerpflichtigen Einkommens (ohne das Kurzarbeitergeld). Daraus resultiert für die Betreffenden in der Regel eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Kindergeld-Bonuszahlung

Wilfried Apitz, Vorsteher des Briloner Finanzamtes, erklärt, dass bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt wird. Bei dieser Vergleichsrechnung wird für jedes Kind geprüft, ob die Freibeträge für Kinder oder der Anspruch auf Kindergeld inklusive des Kinderbonus günstiger sind.

Elektronische Steuererklärung

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Das geht über „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“. Unter www.elster.de kann man sich kostenlos registrieren. Wilfried Apitz erklärt, wie dadurch die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert wird: „Über die Funktion ,Abruf von Bescheinigungen’ können einige der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen, abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden, wie zum Beispiel Daten der Lohnsteuerbescheinigung und Versicherungsbeiträge. Außerdem können Daten aus dem Vorjahr übernommen werden, wenn bereits eine Steuererklärung über Elster erstellt wurde.“

Schnelle Bearbeitung

Steuererklärungen werden grundsätzlich entsprechend des Eingangs im Finanzamt bearbeitet. Das Briloner Finanzamt weist darauf hin, dass eine elektronische Abgabe der Steuererklärung die Bearbeitung der Steuererklärung erleichtert. Die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2020 erst im März 2021. Bis dahin haben auch Dritte Zeit, elektronische Daten wie zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch für 2020 können sich die Bürger/innen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, wieder mehr Zeit für die Erstellung lassen. Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 2. August 2021. Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, müssen die Steuererklärungen sogar erst bis zum 28. Februar 2022 vorliegen. Zudem müssen seit einiger Zeit grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Sie müssen aber aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden.

Persönliche Termine

Die Finanzämter sind wie gewohnt als Ansprechpartner für die Bürger/innen und Bürger in steuerlichen Belangen erreichbar - entweder telefonisch, elektronisch oder auch persönlich vor Ort. Für den Besuch im Finanzamt sollte vorher ein Termin vereinbart werden.

Bearbeitungsdauer

Das Finanzamt Brilon teilt mit, dass in NRW innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten fast 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet werden. Die Dauer hänge im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die Steuerzahler/in erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen. Die Bearbeitungszeit könne sich zum Beispiel verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind, also wenn zum Beispiel eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung nötig ist.