Brilon/Marsberg. Am 12. Februar läuft die Offenlegungs- und Eingabefrist zu dem geplanten Vogelschutzgebiet ab. Die Kommunen vermissen jedoch Infos.

Die Stadt Marsberg hält es für „kaum möglich“, bis 12. Februar eine substantiierte Stellungnahme zu der vom NRW-Umweltministerium beantragten Ausweisung eines Vogelschutzgebietes abzugeben. Eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen sei angesichts der Kürze der Zeit nicht zu schaffen. Das am 22. Dezember gestartete Anhörungsverfahren endet am 12. Februar. Bis zu diesem Stichtag – die Bezirksregierung hatte die übliche vierwöchige Frist wegen der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsel um zweieinhalb Wochen verlängert - können noch Eingaben erfolgen.

Erörterung im Rat und im Ausschuss

Allerdings: Die von der Bezirksregierung bisher im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen sind aus Sicht der Stadt Marsberg „weder inhaltlich noch in der gewählten kartografischen Darstellung ausreichend, um eine detaillierte Prüfung der möglichen Betroffenheit durchführen zu können“, heißt es in der Vorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Januar.

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Deshalb sollen zu der Sitzung Vertreter der Bezirksregierung und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eingeladen werden, um die Schritte des Verfahrens, die Hintergründe der Gebietsauswahl und die rechtlichen Auswirkungen auf Grundstückseigentümer darzulegen.

In Brilon soll das in der Ratssitzung am 28. Januar erfolgen. Wie Beigeordneter Reinhold Huxoll auf Anfrage der WP sagte, liege dazu bereits die Zusage von vier Behördenvertretern vor.

Bedeutsame Raubwürger-Population

Wie berichtet, hatte der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK (VNV) aufgrund seiner mehrjährigen ornithologischen Kartierungen Ende 2019 beim LANUV beantragt, eine rund 280 Quadratkilometer große, überwiegend auf Briloner und Marsberger Stadtgebiet liegende Fläche als Europäisches Vogelschutzgebiet Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ auszuweisen. Das LANUV hatte nach einer fachlichen Prüfung die Fläche auf etwas 120 Quadratkilometer reduziert.

Auf diesem Gebiet sei u.a. ein Prozent der bundes- und 32 Prozent der landesweiten Brutpopulation des Raubwürgers beheimatet, heißt es zur Begründung. Außerdem kämen dort zahlreiche weitere Vogelarten von europäischer Bedeutung wie Eisvogel, Grauspecht, Raufußkauz, Rotmilan und Schwarzstorch vor. Allein durch die Meldung gilt die Planfläche laut EU-Richtlinie bereits als Vogelschutzgebiet. Dem VNV geht die vom LANUV vorgenommene Flächenreduzierung zu weit.

Infos zu dem Verfahren hat die Bezirksregierung im Internet auf www.bra.nrw.de/4869465 zusammengestellt.