Bestwig.. Der Käufer des Freizeitparks in Bestwig, Matthäus Ziegler, sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, sich den Kauf mit gefälschten Sicherheiten erschlichen zu haben.

Der Freizeitpark Fort Fun in Bestwig steht vor einer ungewissen Zukunft. Der neue Eigentümer, Matthäus Ziegler, sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, sich den Kauf mit gefälschten Sicherheiten erschlichen zu haben.

Ziegler hatte Fort Fun kurz vor Weihnachten 2011 übernommen und einen großzügigen Ausbau des Abenteuerlandes angekündigt. Nach Informationen der WAZ-Mediengruppe hatte er gerade ein Consulting-Unternehmen damit beauftragt, 7,5 Millionen Euro einzusammeln, die er nach eigenen Angaben in den Freizeitpark investieren wollte. Tatsächlich war Ziegler, der als vermeintlicher Millionen-Erbe aufgetreten war, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aber nicht einmal in der Lage, den Kaufpreis für Fort Fun aufzubringen.

Kreditinstitut war nicht informiert

So sei beim Abschluss des Vertrags mit der damaligen französischen Betreibergesellschaft nur ein sehr kleiner Teil angezahlt worden, teilte Oberstaatsanwalt Werner Wolff unserer Zeitung mit. Die restliche Summe hatte über Sicherheiten abgedeckt werden sollen. Ziegler hatte sich dabei laut Staatsanwaltschaft auf die Garantie einer Bank berufen. Das betroffene Kreditinstitut war darüber aber nie informiert. Als die Bank von der angeblichen Bürgschaft erfuhr, erstattete sie Anzeige.

In U-Haft wegen Betrugsverdachts: Matthäus Ziegler.
In U-Haft wegen Betrugsverdachts: Matthäus Ziegler. © WP Meschede | WP Meschede

Zwei Staatsanwälte und mehrere Polizeibeamte rückten daraufhin am Freitagnachmittag im Fort Fun an. Sie stellten umfangreiches Beweismaterial sicher. Das Amtsgericht Meschede erließ am Samstag einen Haftbefehl gegen Ziegler wegen des dringenden Verdachts des Betrugs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen seine Mutter Christine Ziegler wird ermittelt. Sie ist als Geschäftsführerin im Fort Fun eingesetzt. Nach einer Vernehmung befindet sie sich aber wieder auf freiem Fuß.