Berlin. Die Lohnsteuerhilfevereine warnen vor Einbußen für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen, wenn die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) will das Ehegattensplitting reformieren und mittelfristig die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. An ihre Stelle soll die Klasse 4 mit Faktorverfahren treten. Der Bundestag befasst sich seit einigen Wochen mit den Plänen – doch nun kommen mögliche Nachteile ans Licht.
So weisen die Lohnsteuerhilfevereine in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass Paare in der Phase der Familiengründung unter bestimmten Umständen deutlich schlechter gestellt werden könnten. Der Grund: Mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 entfällt auch die Möglichkeit für die Ehepartner, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln. Das kann erhebliche Folgen für das Elterngeld haben – also die Lohnersatzleistung, die fehlendes Einkommen ausgleichen soll, wenn Eltern ihr neu geborenes Kind betreuen.
Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist der Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate. Bislang nutzen Paare das gezielt aus: Derjenige Partner mit dem geringeren Einkommen (meistens ist das die Frau) wechselt rechtzeitig vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse 3 und der andere Partner in die ungünstigere Klasse 5. Dadurch steigt vorübergehend das Nettoeinkommen des Partners mit dem geringeren Einkommen, der später das Elterngeld beantragen wird – und in der Folge auch das Elterngeld selbst. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Abstriche beim Elterngeld: Gutverdiener sind nicht betroffen
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine fertigte seine Stellungnahme für eine Anhörung im Deutschen Bundestag an, die für Montag angesetzt war. In dem Dokument heißt es: „Bei der Ermittlung des Elterngeldes entstehen erhebliche finanzielle Nachteile bei Steuerpflichtigen – oftmals sind es Frauen – im unteren und mittleren Einkommensbereich.“ Nicht betroffen sind Gutverdiener, denn bei Personen mit höheren Einkommen ist das Elterngeld ohnehin auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat gedeckelt.
Die Lohnsteuerhilfevereine rechnen beispielsweise vor, dass eine Frau, die knapp 22.000 Euro im Jahr verdient, künftig rund 820 Euro Elterngeld pro Monat beziehen würde und damit etwa 60 Euro weniger als bisher. Eine Frau, die knapp 30.800 Euro pro Jahr verdient, bekäme etwas weniger als 1.100 Euro Elterngeld und damit 140 Euro weniger als bisher. Bei beiden Rechnungen wurde unterstellt, dass der Ehepartner den bundesweit durchschnittlichen Bruttolohn von 56.424 Euro pro Jahr erhält.
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Die Reform des Ehegattensplittings ist bereits seit Langem geplant, Ende Juli hatte das Bundeskabinett mit dem Jahressteuergesetz konkrete Pläne auf den Weg gebracht. Ziel ist es, mehr Fairness bei der Besteuerung der einzelnen Ehepartner zu ermöglichen. Bislang nutzen viele Paare für das Ehegattensplitting die Steuerklassen 3 und 5. Die sollen ab 2030 wegfallen, dann wird die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren die Regel. Das Splitting an sich bleibt bestehen.
Reform des Ehegattensplittings: Unterm Strich bleibt die Steuerlast gleich
Das Verfahren führt dazu, dass die Steuerschuld jeden Monat gerechter auf die beiden Ehepartner aufgeteilt wird und nicht erst mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr. Über die Zeit betrachtet ändert sich die Steuerlast nicht. Wählt ein Ehepaar bislang die Steuerklassen 3 und 5, erhält derjenige Partner mit dem höheren Verdienst und Steuerklasse 3 überproportional mehr Netto vom Brutto. Der Partner mit dem niedrigeren Gehalt und Steuerklasse 5 (meistens die Frau) bekommt deutlich weniger Netto raus und hat oft den Eindruck, dass sich seine Arbeit kaum lohnt.
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