Siegen. Das Landesschiedsgericht der NRW-AfD hat auch die Parteiausschlussverfahren beendet. Das muss aber nicht das letzte Wort sein.
Der AfD-Kreisvorstand ist endgültig wieder im Amt. Das hat Kreisvorsitzender Roland Steffe dieser Zeitung auf Anfrage bestätigt. Entschieden habe dies das Landesschiedsgericht der Partei.
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Zugleich seien die eingeleiteten Parteiausschlussverfahren gegen Roland Steffe, seinen Stellvertreter Christian Zaum und Harald Schröder eingestellt worden. Christian Zaum habe seine Mitgliedsrechte, die ihm der Landesvorstand entzogen habe, wieder zurückerhalten; er kann somit auch sein Amt als AfD-Bezirksvorsitzender wieder wahrnehmen. „Für uns ist das ein schönes Ergebnis“, sagte Roland Steffe.
Ob es dabei bleibt, ist allerdings offen. „Da noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, können wir uns zu den Gründen nicht äußern“, hieß es am Montag aus der Landesgeschäftsstelle der NRW-AfD. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Landesvorstand Einspruch beim Bundesschiedsgericht einlegt, ist sehr hoch. Daher ist es sehr verwegen, von einer endgültigen Entscheidung zu sprechen.“
Kreisvorstand Siegen im Juni durch Notvorstand ersetzt
Der Vorstand der NRW-AfD hatte den Siegener Kreisvorstand im Juni abgesetzt. Er habe „objektiv erkennbar Aufnahmen verhindert und damit der Partei einen schweren Schaden zu(ge)fügt“, hieß es in der Darstellung des Landesvorstandes. Der Kreisvorstand habe zumeist lediglich Fördermitgliedschaften angeboten und somit ein echtes Wachsen des Kreisverbandes verhindert.
Die Siegen-Wittgensteiner Kreisspitze der AfD hatte die Vermutung geäußert, mit den neu aufzunehmenden Mitgliedern wolle der kürzlich verstorbene frühere Siegener Bürgermeister- und Bundestagskandidat Henning Zoz innerhalb des Kreisverbandes Mehrheiten gegen den amtierenden Vorstand schaffen. Der Kreisverband sollte regelrecht „geflutet“ werden, hatte Christian Zaum geäußert: „Zahlreiche dieser Leute vertreten weder unser Programm noch hatten sie Interesse, an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen.“ Das wiederum bezeichnete der Landesvorstand als „bewusste Falschdarstellung“. Es habe „mit Sicherheit keine Mitgliedsaufnahmen gegeben(...), ohne dass man intensive Aufnahmegespräche geführt hat“.
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Das Landesschiedsgericht hatte für den Kreisverband Siegen-Wittgenstein einen Notvorstand eingesetzt. Dieser hatte zu einem Parteitag eingeladen, auf dem ein neuer Kreisvorstand gewählt werden sollte. Wenige Tage vor der Veranstaltung am 14. September setzte das Landesschiedsgericht den abgesetzten Kreisvorstand zunächst „mit aufschiebender Wirkung“ wieder ein, entließ den Notvorstand und sagte den Parteitag ab.
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