Siegen. Der Landesvorstand der AfD lässt die Wiedereinsetzung der Siegener Kreisspitze gerichtlich prüfen.

Die Auseinandersetzung innerhalb der AfD geht weiter: Der Landesvorstand der NRW-AfD nimmt die vorläufige Wiedereinsetzung des Siegen-Wittgensteiner Kreisvorstandes nicht ohne weiteres hin. „Ob das so einfach möglich ist, wird gerade einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen“, teilt der Landesvorstand jetzt mit.

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Untermauert werden in der Darstellung aus Düsseldorf die Argumente, mit denen der Kreisvorstand um Vorsitzenden Roland Steffe im Juni abgesetzt wurde: „Der demokratisch gewählte Landesvorstand hat die Aufgabe, über die Einhaltung der Satzung und Ordnung der Partei zu wachen. Wenn der Vorstand in Siegen-Wittgenstein objektiv erkennbar Aufnahmen verhindert und damit der Partei einen schweren Schaden zufügt, dann muss ein Landesvorstand satzungsgemäß handeln. So ist es in Siegen-Wittgenstein geschehen. Es handelt sich somit um einen demokratischen Vorgang nach der Satzung der Partei, welcher der Gegenseite offensichtlich nicht behagt. Deswegen wird diese Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt.“

Christian Zaum, Bezirksvorsitzender der AfD und Chef der AfD-Kreistagsfraktion, hatte vor einigen Tagen berichtet, dass „der Kreisverband der AfD Siegen-Wittgenstein (...) mit Personen aus dem Umfeld des Siegener Unternehmers Henning Zoz ‚geflutet‘ werden (sollte)“. Und: „.Zahlreiche dieser Leute vertreten weder unser Programm noch hatten sie Interesse, an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen.“ Die Parteiaufnahmen waren dann direkt durch den Landesvorstand vorgenommen worden.

„Es gibt kein Umfeld des Herrn Zoz“, widerspricht der Landesvorstand, „weder hat es eine ‚Übernahme durch die Basis noch eine Überflutung‘ jemals gegeben.“ Dies sei eine „bewusste Falschdarstellung“. Es habe „mit Sicherheit keine Mitgliedsaufnahmen gegeben(...), ohne dass man intensive Aufnahmegespräche geführt hat. Die Darstellung des Herrn Zaum in der WP ist somit falsch.“

Es wäre Aufgabe des Vorstandes gewesen, sich um Gespräche zu bemühen, heißt es in der Darstellung des Landesverbandes weiter. „Leider hat dieser Vorstand aber zumeist lediglich ‚Fördermitgliedschaften‘ angeboten und somit ein echtes Wachsen des Kreisverbandes verhindert.“ Es handele sich nicht um „Leute“, sondern um „Antragsteller für eine Parteimitgliedschaft“, merkt der Landesvorstand an. „Die gewählte Bezeichnung zeigt bereits auf, dass man auf Zuwächse keinen Wert legt, diese sogar ablehnt.“

„Über diese positive Mitarbeit des Herrn Zoz kann man nur erfreut sein. “

AfD-Landesvorstand

Die Siegen-Wittgensteiner Kreisspitze der AfD hatte die Vermutung geäußert, mit den neu aufzunehmenden Mitgliedern wolle der früher Siegener Bürgermeister- und Bundestagskandidat Henning Zoz innerhalb des Kreisverbandes Mehrheiten gegen den amtierenden Vorstand schaffen. Dazu der Landesvorstand: „Diese Darstellung hat schon verleumderische Züge, denn Herr Zoz ist ein aktives Parteimitglied, welches vielfach angesprochen wird, weil die Aufnahme in die AfD begehrt wird. Die mangelnde Aktivität des ‚vorläufigen Vorstandes‘ mag dazu geführt haben, dass es kaum neue Anfragen gegeben hat. Herr Zoz sucht sich diese Interessenten weder aus noch erfindet er diese. Er nimmt Anträge entgegen und leitet diese an die Landesgeschäftsstelle weiter, damit diese ordnungsgemäß eingetragen werden können. Danach haben Aufnahmegespräche stattzufinden… durch den Kreisvorstand… eigentlich…“ Und: „Über diese positive Mitarbeit des Herrn Zoz kann man nur erfreut sein. Diesen als missliebigen ‚Übernehmer des Kreisverbandes‘ darzustellen, ist objektiv falsch und für Parteimitglieder untereinander unüblich. Wenn Herr Zoz von Korruption spricht, so äußert er seine eigene Meinung zu der Situation in Siegen-Wittgenstein.“

Nicht der Landesvorstand habe den Notvorstand eingesetzt, sondern die 1. Kammer des Landesschiedsgerichts, die jetzt den alten Vorstand vorläufig wieder eingesetzt habe, stellt der Landesvorstand weiter fest. Dieser Notvorstand, der aus vier Mitgliedern des Landesvorstandes bestand, habe dann pflichtgemäß zu einem Kreisparteitag eingeladen. Auf diesem Parteitag, der am Samstag, 14. September, stattfinden sollte, sollte ein neuer Kreisvorstand gewählt werden. „Daran ist nichts nebulös oder dubios. Das ist völlig normal.“

Der Siegen-Wittgensteiner Kreisvorstand hatte berichtet, der Landesvorstand drohe dem Landesschiedsgericht mit Ordnungsmaßnahmen, nachdem dieses den Vorstand wieder eingesetzt und den bereits einberufenen Parteitag kurzfristig abgesagt habe. Der Landesvorstand, so die Darstellung aus Düsseldorf, habe kein Gericht „bedroht“, „sondern sich juristischer Mittel bedient, um festzustellen, ob diese Kammer frei von Bedenken akzeptiert werden kann“.

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