Breckerfeld. Ärger um doppelten Glasfaser-Ausbau in Breckerfeld: Kunden reichen Kündigungen ein, die werden aber abgelehnt. Die Verbraucherzentrale reagiert:

Der Ärger um den Glasfaser-Ausbau in Breckerfeld schwelt weiter. Während die Telekom als plötzlicher Nachzügler bereits ausbaut und um Kunden wirbt, hat die Deutsche Giganetz - die eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Breckerfeld getroffen hatte - noch immer nicht mit den Bauarbeiten begonnen. Dort hatte man sich zuletzt geärgert, dass plötzlich ein anderer Anbieter aufgetaucht war und Kunden Anschlüsse angeboten hatte. Grundsätzlich stehe man zu den Ausbauabsichten, aber „die überraschende und vollkommen unnötige Ausbauerklärung des Anbieters Glasfaser Plus stellt die Wirtschaftlichkeit des gemeinsamen Projekts infrage“.

Verunsicherte Kunden hatten aufgrund der Verzögerungen eine Kündigung eingereicht - die wiederum von GigaNetz abgelehnt wurde, wie die Redaktion aus sicherer Quelle erfuhr. Dazu äußern möchte sich GigaNetz nicht. Dort heißt es auf Anfrage nur, es gebe „keine neuen Erkenntnisse“ und man wolle Kunden umgehend informieren, sobald es Neuigkeiten gebe. Zuletzt hatte man sich dort offen für eine sogenannte Open-Access-Vereinbarung gezeigt (Öffnung der eigenen Netze für Wettbewerb). Wann, wie und ob überhaupt ausgebaut wird, ist aber offenbar weiter unklar.

M. Kleinrensing WP Hagen
Die Tochterfirma der Telekom baut bereits aus - und wirbt in Breckerfeld um Kunden. Zum Ärger von GigaNetz. © WP | Michael Kleinrensing

Stadt will Vereinbarung auflösen

Auch bei der Stadtverwaltung gingen zahlreiche Anrufe und Nachfragen ein, wie es denn nun weitergehen würde, erzählt Bürgermeister André Dahlhaus. Der Kontakt zu GigaNetz sei mittlerweile abgebrochen und im Rathaus gibt es indessen sogar Überlegungen, von der Kooperationsvereinbarung zurückzutreten, weil die versprochenen Leistungen bislang nicht erbracht wurden.

„Wir wünschen uns von GigaNetz, dass es endlich klare Aussagen dazu gibt, ob und wie es weitergeht.“

André Dahlhaus
Bürgermeister

Die Vereinbarung beinhalte beispielsweise, dass Unternehmen und Stadt sich gegenseitig unterstützen, zum Beispiel bei Grundstücksfragen oder Werbemaßnahmen seitens des Unternehmens. „Wir wünschen uns von Giganetz, dass es endlich klare Aussagen dazu gibt, ob und wie es weitergeht“, betont der Bürgermeister. „Denn so hängen die Kunden, die ja einen Vertrag unterzeichnet haben, in der Luft. Es braucht entweder ein klares Bekenntnis zum Ausbau und einen baldigen Baustart, oder aber das Unternehmen soll so fair sein, und sich zurückziehen“, fordert der Bürgermeister.

Verbraucherschützer gibt Hinweise

Ein solcher Fall sei kein Einzelfall. „Es kommt häufiger vor, dass in einem Gebiet zunächst nur ein Anbieter Glasfaserverträge anbietet und sich der Ausbau aufgrund einer noch nicht erreichten Ausbauquote verzögert“, erklärt Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. In der Zwischenzeit würden neue Anbieter um Kunden werben. Zunächst müsste man klären, was der Grund für die Verzögerung sei, so Tergek. Auch solle die Frage gestellt werden, wann mit dem Ausbau gerechnet werden kann. „Zumindest eine grobe Einschätzung sollte durch den Anbieter möglich sein“, so der Experte.

„Zumindest eine grobe Einschätzung sollte durch den Anbieter möglich sein.“

Burak Tergek
Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW

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Grundsätzlich gelte, dass von einem Glasfaservertrag zurückgetreten werden kann, wenn die Leistung noch nicht erbracht ist. „Dafür muss allerdings als Voraussetzung eine angemessene Frist gesetzt werden, um dem Anbieter die Möglichkeit der Leistungserbringung zu geben“, so der Verbraucherschützer. Dabei wären verschiedene Aspekte relevant, beispielsweise „wenn im Vertrag ein konkretes Datum für den Glasfaseranschluss genannt wird oder wenn der Anbieter schon einmal den Ausbau zeitlich nach hinten verschoben hat.“

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An Beratungsstellen wenden

Laufe die gesetzte Frist ohne Erfolg ab, könnten Betroffene vom Vertrag zurücktreten. „Falls es Probleme gibt, weil der Anbieter den Rücktritt nicht akzeptiert, können sich die Betroffenen gerne an unsere Beratungsstellen wenden“, klärt Burak Tergik auf. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass es auch bei einem anderen Anbieter zu Verzögerungen kommen könne, oder aber sich die Konditionen ändern könnten.