Hagen. Nach Schüssen, einem Todesopfer und zwei Verletzten hat das Landgericht Hagen ein Urteil gefällt.
Das Schwurgericht Hagen hat, dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend, einen 77-jährigen Wertstoffhändler aus dem Volmetal zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht befand ihn des Mordes an seinem Stiefbruder (54) für schuldig. Diesen hatte er am 19. Januar im Verlaufe eines Streits durch vier Pistolen-Schüsse getötet. Der Verurteilte reagierte augenscheinlich gleichgültig auf die richterliche Entscheidung. Einsicht oder gar Reue hatte er während des mehrtägigen Prozesses nie gezeigt.
Die mit fünf Frauen besetzte Strafkammer erkannte zusätzlich auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Denn der Senior hatte auch auf seinen Neffen (23) drei Schüsse abgegeben. Einem Büroangestellten (48), der von einer Kugel in den Rücken getroffen und schwer verletzt worden war, sprach das Gericht 50.000 Euro Schmerzensgeld zu: Er hat durch den Vorfall 30 Prozent seiner Lungenfunktion eingebüßt, zudem mussten ihm Teile des Darms entfernt werden.
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Von Seiten der Verteidigung war als Tatmotiv stets ins Feld geführt worden, der Angeklagte hätte es nicht verwinden können, dass er durch den Stiefbruder um sein Lebenswerk, den millionenschweren Schrotthandel, gebracht werden sollte. Die Kammer korrigierte das: Richtig sei, dass der 77-Jährige aufgrund erheblicher Steuerschulden die Ursache selbst dafür gelegt hätte, die Geschäftsführung in der Firma zu verlieren. Die tödlichen Schüsse wären „aus Rache für den Machtverlust“ erfolgt. „Nach jahrelangen Brüder-Streitigkeiten ging es ihm um ein Fanal“, so die mündliche Begründung.
Auch wenn es sich um einen betagten und schwer herzkranken Angeklagten handele, betonte Schwurgerichtsvorsitzende Heike Hartmann-Garschagen, müsse der 77-Jährige in Haft bleiben und die Verbüßung der Gefängnis-Strafe antreten: „Es darf keinen Freibrief zum Töten geben.“