Schwelm. Wie wird der Schwelmer dafür bestraft, seine Frau mit 34 Messerstichen getötet zu haben? Der Termin für das Urteil rückt näher.

Das Geständnis des 48-Jährigen hat von jetzt auf gleich alles geändert im Schwelmer Mordprozess. Die zentrale Frage „Ist der Angeklagte der Täter?“ hat sich gewandelt in „War es Mord oder Totschlag?“. Die Antwort darauf wird das Hagener Schwurgericht um die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen aller Wahrscheinlichkeit nach Mitte bis Ende Januar geben. Bis dahin wird es noch einige spannende und womöglich entscheidende Punkte geben.

Nachdem sich der Schwelmer seit seiner Verhaftung am späten Abend des Tattags mit keinem Wort zu den Vorwürfen geäußert hatte, änderte sich die Grundlage des Prozesses, der bis dato auf Indizien basierte, komplett. In seiner Einlassung, die Verteidiger Ihsan Tanyolu verlas, gestand der Schwelmer, einen Tag nach seinem 48. Geburtstag seiner Ex-Frau, die im Auto unterwegs war, auf deren Garagenhof gefolgt zu sein, um darüber zu sprechen, dass er wieder Kontakt zum gemeinsamen Sohn haben wolle. Warum er ausgerechnet jetzt sein Schweigen bricht, ließ er offen, gleichwohl wirkt sich ein Geständnis stets strafmildernd aus.

Auch interessant

War Staatsanwalt Lukas Franke in seiner Anklage von einer geplanten Tat aus Heimtücke ausgegangen, zeichnet der Angeklagte in seiner Einlassung das Bild einer spontanen Tat, bei der er das Opfer ungeplant und nicht hinterrücks angegriffen haben will. Zum Selbstschutz habe er ein Messer im Rucksack bei sich getragen, das bei dem Handgemenge während des Streits zwischen den Noch-Eheleuten aus diesem herausgefallen sei. Beide hätten es gesehen, beide hätten danach gegriffen, er sei schneller gewesen und habe zugestochen. Die Strategie der Verteidiger Christoph Wortmann und Ihsan Tanyolu scheint klar zu sein: Sie wollen für ihren Mandanten ein Urteil wegen Totschlags erreichen und hätten die Mordmerkmale gern vom Tisch.

Liegt sogar eine Übertötung vor?

Allerdings: Insgesamt 34 Mal stieß der Schwelmer das Messer in den Körper der 50-Jährigen, schnitt ihr die Kehle und die Halsschlagadern durch. „Es hat Knochen-Absplitterungen von der Wirbelsäule gegeben. Hier hat jemand mit enormer Wucht zugelangt“, hatte der Gerichtsmediziner, der den Leichnam der Frau in Dortmund obduziert hatte, im Zeugenstand ausgesagt. Liegt gar eine Übertötung vor? Auch diese Frage wird sich die Kammer wohl stellen.

Lesen Sie auch:

Das Messer zu finden, wird nun eine der ersten Aufgaben für die Polizei sein. Aller Wahrscheinlichkeit Ende der kommenden Woche will die Polizei dafür nach Ennepetal-Königsfeld fahren, um auf dem Privatgrundstück, auf dem der Angeklagte nach eigenen Angaben das Messer versteckt hatte, nach der Tatwaffe zu graben. Der Angeklagte, der seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Hagen einsitzt, wird die Ermittler wohl in Fesseln und unter besonderer Bewachung zu dem Ort führen, an dem er nach der Tat mit bloßen Händen die Tatwaffe vergraben hat. Damit wäre ein entscheidendes Puzzle-Stück, das der Mordkommission bislang verborgen geblieben war, gefunden und könnte auf Spuren untersucht werden.

Damit biegt die Verhandlung, die bereits seit Ende August läuft, auf ihre Zielgerade ein. Vor Weihnachten werden noch weitere Zeugen aussagen, bevor die entscheidenden Verhandlungstage nach Silvester folgen. Voraussichtlich am 6. Januar wird der psychiatrische Sachverständige Dr. Nikolaus Grünherz sein Gutachten über den Angeklagten verlesen, der sich von dem Mediziner nicht hat explorieren lassen. So wird dieser seine Ausführungen anhand des Prozessgeschehens und der Aktenlage konzipieren. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung werden dann wohl am 13. Januar ihre Plädoyers halten, bis der Angeklagte an einem weiteren Termin erfahren wird, wie lange er für Totschlag oder Mord noch im Gefängnis bleiben muss.

Lesen Sie zum Schwelmer Mordprozess auch diese Artikel: