Brilon. Die Männer, die in der Briloner Ratsschänke auf das Kneipenteam losgegangen sind, drücken sich vor ihrer Strafe. Das kann nun harte Folgen haben.

Es kommt keine Ruhe in den Fall rund um die Prügelattacke in der ehemaligen Ratsschänke Brilon. Zwei Jahre lang hatten sowohl die Nebenkläger, die Zeugen als auch die Angeklagten auf einen Prozess gewartet. Im Februar wurde vor Gericht durch ein Rechtsgespräch zwar das Verfahren beigelegt, die Angeklagten hatten aber hohe Geldsummen als Strafe unter anderem an die Nebenkläger zahlen müssen. Dies ist bis heute (Stand 12. Dezember) nicht passiert. Nun müssen sich die Angeklagten wieder vor Gericht verantworten, das Verfahren ist wieder aufgenommen worden.

Ratsschänke Brilon: Attacke während Pandemie auf das Kneipenteam

Was war passiert? Im Februar 2022 war es in der Kneipe neben dem Rathaus zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. Grund waren die damals geltenden Corona-Regeln (2G+), die von einer Gruppe von Männern nicht beachtet worden waren. Ein Video hatte damals das Ausmaß der Brutalität gezeigt, mit der die Männer sich gegen die Durchsetzung der Corona-Maßnahmen stellten. Angeklagt wurden ein 32-jähriger Deutscher und 35-jähriger Türke aus Brilon, wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeuges. Ein gefährliches Werkzeug kann, wie in diesem Fall, schon ein Schuh sein. Eigentlich sollte der Fall schon im Januar 2023 vor Gericht verhandelt werden, doch der Prozess platzt damals, nicht zum ersten Mal. Durch Sachbearbeiter-Wechsel verzögert sich die Verhandlung weiter.

Ratsschänke Brilon: Von der Schlägerei gab es ein Video der Überwachungskamera.
Ratsschänke Brilon: Von der Schlägerei gab es ein Video der Überwachungskamera. © Privat | Privat

Verfahren wegen Prügelattacke in Ratsschänke Brilon eigentlich eingestellt

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Dies ist dann vor Gericht im Februar diesen Jahres auch ein Grund dafür, dass Richter Schwens nach einem Rechtsgespräch entscheidet, das Verfahren einzustellen - gegen eine Geldstrafe. Auch die Ungewissheit, was außerhalb der Kneipe geschehen sei, wird als Grund angeführt. Den Vorwurf der schweren Körperverletzung als gemeinschaftliches Vergehen könne man in dieser Form nicht mehr beibehalten. „Wir gehen nun von vorsätzlicher Körperverletzung aus“, so Schwens. Die Angeklagten werden dazu verpflichtet, jeweils 500 Euro an den ehemaligen Wirt und seinen Mitarbeiter zu bezahlen, die als Nebenkläger aufgetreten waren. G. muss zusätzlich noch 3000 Euro an denjenigen Nebenkläger (ein Gast in der Kneipe) bezahlen, der einen Wadenbeinbruch davongetragen hat. Dieser hatte, nach der Beratung mit seinem Rechtsanwalt, der Zahlung zugestimmt.

Angriff in Ratsschänke Brilon: Angeklagte bezahlen Strafe nicht

Hätten die Angeklagten fristgerecht die Strafen bezahlt, hätte ihnen keine Verurteilung gedroht und auch ein Eintrag im Strafregister wäre ihnen erspart geblieben. Gegenüber der WP bestätigt nun aber Richterin Lücke-von-Rüden, dass bisher kein Zahlungseingang bestätigt worden sei. Auch eine Zahlung, die bis zum Verhandlungstermin Ende Januar eingehen würde, muss nicht unbedingt die Wiederaufnahme des Verfahrens stoppen. „Dazu wäre eine gesonderte Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig, bislang liegt dies hier nicht vor.“  Jetzt droht den beiden Angeklagten also doch eine Verurteilung. Beide waren während des ersten Verfahren durch ihr Verhalten aufgefallen. Sie feierten die Einstellung des Verfahrens lautstark mit Freunden auf dem Gang, feixten im Gerichtssaal zufrieden. Welche Strafe ihnen bei einer Verurteilung nun drohen könnte, ist ungewiss.

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